Drucksache 16/5982

–4–

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ta b e l l e 1
Anwendung der Auskunftsrechte im Jahr 2006

Auskunft von

für

Banken und Finanzdienstleistern
(§ 8 Abs. 5 a. F. BVerfSchG,
§ 2 Abs. 1a a. F. BNDG)

Betroffene2

Zusammen

7
0
0

7

18
0
0

18

Postdienstleistern
(§ 8 Abs. 6 a. F. BVerfSchG)

BfV

0

0

0

0

Luftfahrtunternehmen
(§ 8 Abs. 7 a. F. BVerfSchG)

BfV

0

0

0

0

BfV
MAD
BND

14
0
0

14

71
0
0

71

Anordnungen

21

Insgesamt
2

Zusammen

BfV
MAD
BND

Telekommunikationsunternehmen
(§ 8 Abs. 8 a. F. BVerfSchG, § 10 Abs. 3
a. F. MADG, § 8 Abs. 3a a. F. BNDG)
1

Gesamtzahl
der Anordnungen
in 20061

Betroffene

89

Insgesamt

Die Anordnungen umfassen Erstanordnungen, Verlängerungs- und Ergänzungsanordnungen.
Die aufgeführten Zahlen geben die Anzahl sämtlicher Betroffener einer Maßnahme an, also auch die Personen, die selber nicht einem Verdacht
gem. §§ 8 Abs. 5 bis 8 a. F. BVerfSchG unterliegen, bei denen aber bestimmte Tatsachen darauf schließen lassen, dass eine verdächtige Person ihren
TK-Anschluss nutzt oder über ihr Konto verfügt.

Ta b e l l e 2
Einsatz des IMSI-Catchers im Jahr 2006
IMSI-Catcher
(§ 9 Abs. 4 a. F. BVerfSchG, § 5 a. F.
MADG, § 3 Satz 2 a. F. BNDG)

1
2

für

Gesamtzahl
der Anordnungen
in 20061

Zusammen

Betroffene2

Zusammen

BfV
MAD
BND

10
0
0

10

12
0
0

12

Die Anordnungen umfassen Erstanordnungen, Verlängerungs- und Ergänzungsanordnungen.
Die aufgeführten Zahlen geben die Anzahl sämtlicher Betroffener einer Maßnahme an, also auch die Personen, die selber nicht einem Verdacht gem. §
9 Abs. 4 BVerfSchG unterliegen, bei denen aber bestimmte Tatsachen darauf schließen lassen, dass eine verdächtige Person ihren TK-Anschluss nutzt.

Ta b e l l e 3
Auskunftsersuchen auf der Ebene der Bundesländer im Jahr 2005/2006
Auskunft von
Banken und Finanzdienstleistern

1
2

Anordnungen
20051

Betroffenen
20052

Anordnungen
20061

Betroffene
20062

13

13

7

9

Postdienstleistern

0

0

0

0

Luftfahrtunternehmen

2

2

0

0

Telekommunikationsunternehmen

24

25

2

2

Insgesamt

39

40

9

11

Die Anordnungen umfassen Erstanordnungen, Verlängerungs- und Ergänzungsanordnungen.
Die aufgeführten Zahlen geben die Anzahl sämtlicher Betroffener einer Maßnahme an, also auch die Personen, die selber nicht einem Verdacht unterliegen, bei denen aber bestimmte Tatsachen darauf schließen lassen, dass eine verdächtige Person ihren TK-Anschlussodernutz oder über ihr Konto verfügt.

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