Drucksache 16/5982
–4–
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Ta b e l l e 1
Anwendung der Auskunftsrechte im Jahr 2006
Auskunft von
für
Banken und Finanzdienstleistern
(§ 8 Abs. 5 a. F. BVerfSchG,
§ 2 Abs. 1a a. F. BNDG)
Betroffene2
Zusammen
7
0
0
7
18
0
0
18
Postdienstleistern
(§ 8 Abs. 6 a. F. BVerfSchG)
BfV
0
0
0
0
Luftfahrtunternehmen
(§ 8 Abs. 7 a. F. BVerfSchG)
BfV
0
0
0
0
BfV
MAD
BND
14
0
0
14
71
0
0
71
Anordnungen
21
Insgesamt
2
Zusammen
BfV
MAD
BND
Telekommunikationsunternehmen
(§ 8 Abs. 8 a. F. BVerfSchG, § 10 Abs. 3
a. F. MADG, § 8 Abs. 3a a. F. BNDG)
1
Gesamtzahl
der Anordnungen
in 20061
Betroffene
89
Insgesamt
Die Anordnungen umfassen Erstanordnungen, Verlängerungs- und Ergänzungsanordnungen.
Die aufgeführten Zahlen geben die Anzahl sämtlicher Betroffener einer Maßnahme an, also auch die Personen, die selber nicht einem Verdacht
gem. §§ 8 Abs. 5 bis 8 a. F. BVerfSchG unterliegen, bei denen aber bestimmte Tatsachen darauf schließen lassen, dass eine verdächtige Person ihren
TK-Anschluss nutzt oder über ihr Konto verfügt.
Ta b e l l e 2
Einsatz des IMSI-Catchers im Jahr 2006
IMSI-Catcher
(§ 9 Abs. 4 a. F. BVerfSchG, § 5 a. F.
MADG, § 3 Satz 2 a. F. BNDG)
1
2
für
Gesamtzahl
der Anordnungen
in 20061
Zusammen
Betroffene2
Zusammen
BfV
MAD
BND
10
0
0
10
12
0
0
12
Die Anordnungen umfassen Erstanordnungen, Verlängerungs- und Ergänzungsanordnungen.
Die aufgeführten Zahlen geben die Anzahl sämtlicher Betroffener einer Maßnahme an, also auch die Personen, die selber nicht einem Verdacht gem. §
9 Abs. 4 BVerfSchG unterliegen, bei denen aber bestimmte Tatsachen darauf schließen lassen, dass eine verdächtige Person ihren TK-Anschluss nutzt.
Ta b e l l e 3
Auskunftsersuchen auf der Ebene der Bundesländer im Jahr 2005/2006
Auskunft von
Banken und Finanzdienstleistern
1
2
Anordnungen
20051
Betroffenen
20052
Anordnungen
20061
Betroffene
20062
13
13
7
9
Postdienstleistern
0
0
0
0
Luftfahrtunternehmen
2
2
0
0
Telekommunikationsunternehmen
24
25
2
2
Insgesamt
39
40
9
11
Die Anordnungen umfassen Erstanordnungen, Verlängerungs- und Ergänzungsanordnungen.
Die aufgeführten Zahlen geben die Anzahl sämtlicher Betroffener einer Maßnahme an, also auch die Personen, die selber nicht einem Verdacht unterliegen, bei denen aber bestimmte Tatsachen darauf schließen lassen, dass eine verdächtige Person ihren TK-Anschlussodernutz oder über ihr Konto verfügt.