4
Komplex aber nicht aufgeklärt werden, weil die Bundesregierung dem Ausschuss die
Einsicht in die NSA-Selektoren verweigerte. Über das frei erfundene Konstrukt der
„Vertrauensperson der Bundesregierung“, die gemeinsam mit dem BND die NSA-Selektoren untersuchte, wurde eine Aufklärung vorgegaukelt, die real nie stattfand.
8.
Datenübermittlung des BND an die NSA aus Bad Aibling
Im Rahmen der Kooperation in Bad Aibling übermittelte der BND monatlich rund 1,3
Mrd. Daten an die NSA. Der BND unterschied dabei unzulässig zwischen Inhalts- und
Metadaten, obwohl auch Metadaten geeignet sind, intimstes Wissen über Betroffene
preiszugeben. Metadaten wurden massenhaft erfasst und verarbeitet, die Rohdatenströme ganzer Kommunikationsstrecken automatisiert an die NSA weitergeleitet.
Diese automatisierte und unterschiedslose Weiterleitung aller erfassten Metadaten ist
unverhältnismäßig und offenkundig rechtswidrig.
9.
Die Operationen GLOTAIC und MONKEYSHOULDER
Neben der Operation EIKONAL hat sich der Untersuchungsausschuss mit GLOTAIC,
einer weiteren Operation des BND gemeinsam mit einem US-amerikanischen Geheimdienst sowie der Operation MONKEYSHOULDER, einem Projekt zur Kabelüberwachung mit einem britischen Geheimdienst befasst. Die Untersuchung beider Operationen war nur sehr eingeschränkt möglich. Die Ergebnisse zeigen aber, dass der BND
auch hier vorsätzlich an den Kontrollgremien vorbeigearbeitet hat. Während das
deutsch-britische Projekt unmittelbar nach den Snowden-Veröffentlichungen gestoppt
wurde, wurde die Operation GLOTAIC unter Vorspiegelung falscher Tatsachen durchgeführt. Dabei wurden rechtswidrig Kommunikationsdaten erfasst und verarbeitet.
10. Die Selektoren des BND
Nicht nur die NSA sucht nach Informationen in den erfassten Daten, der BND setzt
auch eigene Selektoren ein. Durch die Erweiterung des Untersuchungsauftrags wurde
deutlich, dass auch diese Selektoren nicht nur die Bereiche des Auftragsprofils des
BND betrafen, sondern etwa befreundete Regierungen, europäische Institutionen, internationale Organisationen, Journalist_innen und die Zivilgesellschaft. Eine öffentliche Untersuchung des Themas wurde von der Bundesregierung verhindert. Die Bundeskanzlerin war nach eigenem Bekunden selbst ahnungslos bzgl. des Agierens des
eigenen Geheimdienstes, als sie sich empört zur Überwachung ihres eigenen Handys
äußerte und erklärte „Abhören unter Freunden – das geht gar nicht“.