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4.

Die Kooperation des BND mit der NSA in Bad Aibling

Das Memorandum of Agreement, eine Vereinbarung von 2002 zwischen BND und
NSA über gemeinsame Telekommunikationsüberwachung in Deutschland sollte der
NSA auch Zugriff auf Daten am Frankfurter Netzknoten verschaffen, war jedoch mangels nötiger Zustimmung des Bundestages formell unwirksam.
5.

Datenabgriffe in Frankfurt ohne G10-Anordnung

Zwischen 2005 und 2008 fanden in Frankfurt/Main im Rahmen der gemeinsamen Operation EIKONAL des BND mit der NSA Datenabgriffe durch den BND ohne Rechtsgrundlage statt. Entgegen massiver Bedenken der eigenen Mitarbeiter_innen wurde
die Operation durch die Deutsche Telekom umgesetzt, ohne dass es dafür G 10-Anordnungen gab. Dabei wurden Daten in Deutschland an den BND ausgeleitet und das
Fernmeldegeheimnis über Jahre unbefugt gebrochen. Die Telekom und der BND haben so bewusst die existierenden parlamentarischen Kontrollregime über Jahre getäuscht und unterlaufen sowie einen andauernden Rechtsbruch billigend in Kauf genommen.
6.

Der Mythos der funktionierenden Filter

Die praktische Umsetzung der Operation EIKONAL steht beispielhaft für den Ansatz
der NSA, Überwachungsmaßnahmen gemeinsam mit den jeweiligen Geheimdiensten
vor Ort durchzuführen. Dabei war das Ziel durch das Tauschgeschäft „Daten gegen
Technik“ die Überwachungsmaßnahmen technisch entscheidend mitzugestalten: Die
NSA liefert Hard- und Software, BND und BfV Daten und Informationen.
Die für die Kabelerfassung erforderliche Technik hätte hier vom BND schon deswegen
nicht eingesetzt dürfen, weil sie ohne vollständige Prüfung durch das BSI „zertifiziert“
wurde. Die eingesetzten Datenfilter waren nie in der Lage, die G 10-geschützte Kommunikation vor der Weiterleitung an die NSA zuverlässig auszufiltern.
7.

Problematische Selektoren der NSA in den Daten des BND

Teil der Kooperation zwischen BND und NSA war und ist, dass der BND die von ihm
erfassten Daten mithilfe von Suchbegriffen der NSA filtert. Die Ergebnisse werden
dann an die NSA weitergeleitet. Auf dem Papier hätten alle Kommunikationsdaten, die
Deutsche betreffen, ausgefiltert werden sollen. Obwohl die Akten zu diesen Selektoren
dem Ausschuss sofort hätten übergeben werden müssen, weil dies zentrale Fragen
des Untersuchungsauftrags berührt, bedurfte es eines eigenen Beweisantrags der Opposition. Sehr viele Selektoren betrafen weder Terrorismus noch illegalen Waffenhandel, sondern berührten deutsche und europäische Interessen. Letztlich konnte dieser

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