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zurückzögen, weil das Parlament seinem Auftrag nachkam, jahrelanges rechtswidriges Verhalten eben dieser Dienste zu untersuchen.
2.

Keine Zeugenaussage von Edward Snowden

Durch die couragierten Enthüllungen von Edward Snowden hat die Welt erfahren, dass
die Geheimdienste der Five Eyes die Digitalisierung dazu nutzen, ein invasives System
der totalen Überwachung voranzutreiben. Snowden wurde als erster Zeuge des Untersuchungsausschusses benannt; seine Aussage wäre für den Ausschuss von größter Bedeutung gewesen. Dass es uns nicht gelungen ist, diese Aussage zu ermöglichen, liegt an den konzertierten Bemühungen der Bundesregierung und der Ausschussmehrheit der Großen Koalition und wurde von Gerichtsentscheidungen gestützt, die wir bedauern.
Das enthebt uns nicht der Verantwortung, uns weiter dafür einzusetzen, Edward Snowden ein Leben frei von politischem Druck zu ermöglichen und darauf zu hoffen, dass
er dem Bundestag in der Zukunft Einblick in seine Erkenntnisse über die Massenüberwachung in Deutschland doch noch geben kann.
3.

Massenüberwachung in Deutschland und international

Anlasslose und unzulässige Massenüberwachung hat die Beweisaufnahme nicht nur
im Rahmen der Operation EIKONAL festgestellt, sondern auch darüber hinaus mittels
NSA- und BND-Selektoren. Auch deutsche Staatsbürger_innen und Unternehmen waren davon über Jahre betroffen. Direkte Massenüberwachung durch die NSA in
Deutschland und darüber hinaus im Ausland von Deutschland aus konnte nicht näher
aufgeklärt werden, weil Akten und Zeugen aus England und den USA nicht zur Verfügung standen.
Der Begriff „Anlasslose Massenüberwachung“ wurde als Folge der Snowden-Enthüllungen geprägt. Er bringt die besondere Qualität der seit 2013 bekanntgewordenen
Überwachungsinfrastruktur zum Ausdruck. Viele Einzelheiten der in den Dokumenten
veröffentlichten Systeme und Aktivitäten der Five Eyes konnten im Ausschuss nicht
untersucht werden, weil die Bundesregierung dem Ausschuss fast alle Akten mit Bezug zu den Geheimdiensten der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens und
Neuseelands pauschal vorenthielt. Es gab aber auch keinerlei Anlass und keine Zeugenaussage, die Grund böten, am Wahrheitsgehalt der Snowden-Dokumente zu zweifeln. Dass insbesondere der BND Teil dieser weltweiten Überwachungsstruktur ist,
wurde im Ausschuss eindrucksvoll belegt.

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