Einführung
Der inzwischen 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit berichtet über die Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts, über meine Aktivitäten im Bereich der Informationsfreiheit, wichtige Entscheidungen der
Justiz und signifikante Einzelfälle der Jahre 2014 und 2015 und - last but not least - auch über die nationale und
internationale Zusammenarbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten.
Der Berichtszeitraum war geprägt durch eine verstärkte Inanspruchnahme des Rechtes auf Informationszugang
und eine sehr deutlich gestiegene Zahl von Eingaben. Das Bundesverwaltungsgericht hat Grundsatzentscheidungen zum Anwendungsbereich des IFG und zur Interpretation von Ausnahmetatbeständen des Gesetzes getroffen und damit weitere „weiße Flecken“ auf der Landkarte der Informationsfreiheit ausgefüllt. Auch die erste
und zweite Instanz haben wichtige Beiträge zur weiteren Konkretisierung und Fortentwicklung des Rechts geleistet.
Die Landkarte der Informationsfreiheit vervollständigt sich weiter. Mit Ausnahme von Bayern und Hessen haben mittlerweile alle Bundesländer Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze verabschiedet oder sind
dabei, das Informationsrecht gegenüber Landes- und Kommunalbehörden gesetzlich zu verankern.
Diese Entwicklung freut mich, ich halte sie aber auch für dringend geboten, weil Transparenz der Entscheidungen und Verwaltungsabläufe ein wichtiger Faktor der demokratischen Entwicklung ist.
Ob diese Transparenz staatlichen Handelns künftig vor allem durch proaktive Bereitstellung von Verwaltungsinformationen in webbasierten Registern gewährleistet werden kann und gewährleistet werden sollte, bleibt
abzuwarten. Hier sollten Nutzungsintensität einerseits und Personalaufwand und Kosten für Einrichtung und
Betrieb andererseits bei der Evaluation der neuen Transparenzgesetze einzelner Länder ausgelotet werden.
Und schließlich ein „ceterum censeo“: Fortentwicklung der Informationsfreiheit bedeutet auch Stärkung der
Ombudsfunktionen, der Kontrollaufgaben und -befugnisse der Informationsfreiheitsbeauftragten in Bund und
Ländern. Deshalb unterstreiche ich noch einmal die Forderung, die Ombuds- und Kontrollfunktion auch auf das
Umwelt- und das Verbraucherinformationsrecht zu erstrecken.
Zu meiner Freude können viele dieser Fragen mit den Akteuren in Politik, Verwaltung, Justiz, aber auch mit
Vertretern der Rechtswissenschaft und der Medien beim (nunmehr) 4. Symposium zur Informationsfreiheit im
September dieses Jahres in Berlin erörtern werden.
Andrea Voßhoff