Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Drucksache 14/9719
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Auch das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich in
mehreren Sitzungen mit dieser Thematik befasst und vom
zuständigen Bundesministerium des Innern Aufklärung
verlangt.
Ein Antrag, gemäß § 2c PKGrG einen Sachverständigen
mit der Untersuchung der nachrichtendienstlichen Ermittlungen für das NPD-Verbotsverfahren zu beauftragen, erreichte nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln
der Mitglieder des Gremiums. Dies hat das Gremium am
24. Januar 2002 in Form einer öffentlichen Bewertung
nach § 5 Abs. 1 PKGrG auch bekannt gegeben.
11. Eingaben von Angehörigen der
Nachrichtendienste an das Gremium
Nach § 2d PKGrG ist es Angehörigen der Nachrichtendienste gestattet, sich in dienstlichen Angelegenheiten, jedoch nicht im eigenen oder im Interesse anderer Angehöriger dieser Behörden, mit Eingaben an das
Parlamentarische Kontrollgremium zu wenden, soweit
die Leitung der Dienste entsprechenden Vorschlägen
nicht gefolgt ist.
Im Berichtszeitraum haben sich – wie bereits in der ersten
Hälfte der Legislaturperiode – vereinzelt Angehörige der
Nachrichtendienste an das Gremium gewandt. Das Gremium hat dabei aber feststellen müssen, dass die Eingaben überwiegend im eigenen Interesse erfolgten und mithin kein Fall des § 2d PKGrG vorlag. Die Mitarbeiter der
Dienste bezweckten in erster Linie eine Verbesserung ihrer eigenen beruflichen oder privaten Situation. Lediglich
in einem Fall wurde von einem Bediensteten auf einen angeblichen Missstand innerhalb seines Dienstes aufmerksam gemacht, der nicht im eigenen Interesse lag. Eine eingehende Prüfung der Angelegenheit durch das Gremium
führte hier zu dem Ergebnis, dass ein Fehlverhalten des
Dienstes nicht festgestellt werden konnte.
12. Eingaben von Bürgern an das Gremium
Nach § 2d Satz 2 PKGrG können Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern dem Gremium zur Kenntnis gegeben
werden. Im Gremium besteht die Praxis, sich über derartige Eingaben jeweils quartalsweise vom Sekretariat berichten zu lassen.
Insgesamt erhielt das Kontrollgremium im Berichtszeitraum 39 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern. Davon waren fünf Bitten auf Übersendung von Informationsmaterial über die Arbeit des Kontrollgremiums. Die
übrigen Eingaben enthielten in erster Linie Spekulationen über angeblich von deutschen oder ausländischen
Nachrichtendiensten durchgeführte Überwachungsmaßnahmen.
Entsprechend der oben angesprochenen ständigen Übung
wurden die Eingaben dem Gremium zur Kenntnis gegeben. Die erbetenen Informationsmaterialien wurden übermittelt, Einzelfragen beantwortet, ggf. Hinweise auf die
gesetzlichen Auskunftsrechte bei den Nachrichtendiensten gegeben oder – soweit eine Verletzung des Brief-,
Post- und Fernmeldegeheimnisses vermutet wurde – die
Vorgänge an die G10-Kommission abgegeben.
13. Kontrolle auf dem Gebiet des G10
Dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt die parlamentarische und politische Kontrolle im Bereich des
G10. Neben der Aufgabe, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art und
Umfang von Beschränkungsmaßnahmen nach §§ 3, 5 und
8 G10 zu erstatten, kommt dem Gremium die Aufgabe zu,
die Mitglieder der G10-Kommission zu bestellen und die
Zustimmung zu deren Geschäftsordnung zu erteilen.
Ferner obliegt dem Gremium die Zustimmung zu Bestimmungen von Telekommunikationsbeziehungen nach § 5
Abs. 1 Satz 2 G10, innerhalb deren Beschränkungsmaßnahmen angeordnet werden dürfen, über deren Zulässigkeit und Notwendigkeit die G10-Kommission in jedem
Einzelfall zu entscheiden hat.
Nach § 14 Abs. 1 G10 hat der für die Anordnung einer Beschränkungsmaßnahme nach dem G10 zuständige Bundesminister in Abständen von höchstens sechs Monaten
das Kontrollgremium über die Durchführung des G10 zu
unterrichten. Das Kontrollgremium wurde auch im Berichtszeitraum entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
unterrichtet (vgl. im Einzelnen hierzu Bundestagsdrucksache 14/8312).
V.
Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern von
Kontrollgremien anderer Staaten
Der Wunsch nach einem Erfahrungsaustausch mit dem
Parlamentarischen Kontrollgremium seitens ausländischer
Parlamentarier ist weiterhin sehr ausgeprägt. Zum Teil bestehen die Besucherdelegationen aus Mitgliedern vergleichbarer Kontrollgremien, zum Teil handelt es sich um
einzelne Abgeordnete oder auch um Regierungsdelegationen mit der Aufgabe, entsprechende Gremien in ihren Ländern aufzubauen. Das Interesse an einem Gedankenaustausch mit den Mitgliedern des Parlamentarischen
Kontrollgremiums ist darauf zurückzuführen, dass die
deutschen Regelungen für die parlamentarische Kontrolle
der Nachrichtendienste international ein hohes Ansehen
genießen und vielen, gerade jungen Demokratien als Vorbild dienen. Beispielhaft zu nennen sind hier Staaten, die
aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangen sind.
Gleichzeitig haben aber auch die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus diesen Besprechungen wertvolle Hinweise für ihre Arbeit ziehen können.
Hervorzuheben ist dabei insoweit ein Besuch des Gremiums beim englischen Kontrollgremium, bei dem sich die
Mitglieder sowohl über die Maßnahmen zur Bekämpfung
des internationalen Terrorismus als auch über die Durchführung der Kontrolle austauschen konnten.
VI. Ausblick
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus stellt für
die deutschen Sicherheitsbehörden eine herausragende Zukunftsaufgabe dar. Die Anschläge des 11. September 2001
in den USA haben deutlich gemacht, wie verletzlich offene
Gesellschaften gegen derartige Angriffe sein können und
wie wichtig es ist, gerade als freiheitlich demokratische
Gesellschaft auch abwehrbereit zu sein. Eine wichtige Aufgabe der Sicherheitsbehörden, aber auch der sie kontrollie-