Drucksache 14/9719

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renden Gremien, wird darin bestehen, unter Einsatz aller
rechtsstaatlichen Mittel einerseits ein größtmögliches Maß
an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem
Land zu garantieren und dabei anderseits die Bedürfnisse
jedes Einzelnen auf Schutz seiner Privatsphäre im Rahmen
der freiheitlichen Ordnung zu wahren.
Neben der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
bergen auch die Proliferation von Massenvernichtungswaffen, die Geldwäsche und der Drogenhandel große Gefahren für das Gemeinwesen. Daher bleibt eine frühzeitige und umfassende Unterrichtung der Bundesregierung
durch einen leistungsfähigen Auslandsnachrichtendienst
zur Abwehr von Gefahren vor allem in diesen Bereichen
dringend geboten. Auch die drohenden Gefahren im Inland auf den Gebieten des Rechts- und Linksextremismus
und des Ausländerextremismus sowie die Spionageabwehr erfordern einen gut funktionierenden und motivierten Nachrichtendienst.
Die deutschen Nachrichtendienste haben in den letzten Jahren – nicht zuletzt auch durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit – gezeigt, dass sie kein Fremdkörper in unserem
staatlichen Gemeinwesen sind, sondern ein wichtiger Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind sie wie alle staatliche Gewalt
an Recht und Gesetz gebunden. Sie unterliegen in vielfälti-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

ger Weise – teilweise mehr als andere Bereiche staatlichen
Handelns – einer besonders strengen und umfassenden
Kontrolle. Diese beginnt bei der Fach- und Rechtsaufsicht
durch das jeweils zuständige Ministerium, setzt sich fort
über die Kontrolle durch einzelne Abgeordnete, das Plenum des Deutschen Bundestages, Fachausschüsse, den Datenschutzbeauftragten und den Bundesrechnungshof bis
hin zur besonders ausgestalteten parlamentarischen Kontrolle durch das Kontrollgremium, das Vertrauensgremium
des Haushaltsausschusses sowie die G10-Kommission.
Darüber hinaus wird ihre Tätigkeit begleitet durch eine besonders kritische Öffentlichkeit in Presse und Medien.
Das Parlamentarische Kontrollgremium geht davon aus,
dass die Bundesregierung das Gremium umfassend unterrichtet hat. Dies gilt auch für die Informationen durch die
Nachrichtendienste. Das Gremium stellt für den zweiten
Berichtszeitraum dieser Wahlperiode fest, dass die Nachrichtendienste ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend
gearbeitet haben, um die innere und äußere Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland zu bewahren.
Berlin, den 3. Juli 2002
Anni Brandt-Elsweier
Vorsitzende

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