Drucksache 14/9719
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deren weiteres Abgleiten in rechtsextremistische Kreise
zu verhindern.
Der Bereich des Ausländerextremismus war – wie in der
Vergangenheit – ebenfalls Gegenstand der Erörterung.
Extremistische und terroristische Ausländergruppierungen gefährden weiterhin in unterschiedlicher Intensität
die innere Sicherheit Deutschlands.
Im Gefolge der Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 hat sich die Gefahrenlage auch in Deutschland verschärft. Extremistisch-islamische Bestrebungen
haben sich zu einer Bedrohung für die internationale Staatengemeinschaft entwickelt. Auch in Deutschland gefährden radikale Islamisten die innere Sicherheit. Im Bereich
des Ausländerextremismus waren daher die beobachteten
Aktivitäten dieser Gruppierungen ein wichtiger Beratungsgegenstand. Die Bundesregierung berichtete dabei
nicht nur über die ihr vorliegenden Informationen, sondern auch über die von ihr geplanten und ergriffenen Maßnahmen (siehe auch IV unter 1.).
5.
Spionage
Die Bundesrepublik Deutschland ist unverändert ein vorrangiges Ausspähungsziel für Nachrichtendienste fremder Staaten. Neben der Informationsbeschaffung aus den
klassischen Bereichen Politik, Militär, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik besteht ein Interesse an der Ausspähung und Unterwanderung in Deutschland ansässiger
Organisationen und Personengruppen, die in Opposition
zum Regime im Heimatland stehen. Die Bundesregierung
hat dem Gremium ihre diesbezüglichen Erkenntnisse regelmäßig mitgeteilt.
6.
Herausgabe von Stasi-Unterlagen durch
die USA (so genannte Operation
Rosenholz)
Die Bemühungen der Bundesregierung um die Rückführung von Karteikarten der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) der ehemaligen DDR aus den USA war
weiter Gegenstand von Unterrichtungen des Gremiums.
Die Amerikaner hatten sich die Karteikarten in den Wendewirren in einer „Rosenholz“ genannten Geheimoperation beschafft und der Bundesregierung in den ersten Jahren nur spärlich Auskunft darüber erteilt. Nach langen
Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und amerikanischen Regierungsstellen wurde vereinbart, dass Kopien der Karteikarten an die Bundesrepublik übergeben
werden. Die Karteikarten sind hierzu von den Amerikanern auf CD-Roms gespeichert worden.
7.
Bericht des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz
Der 18. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz war – wie bereits die Vorjahresberichte – Gegenstand der Beratungen des Gremiums. Dabei hat das
Gremium die die Nachrichtendienste betreffenden Anmerkungen des Datenschutzbeauftragten zum Anlass genommen, sich auch mit Fragen der Umsetzung des Datenschutzes in den Diensten zu befassen.
8.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beratung der Wirtschaftspläne
Gemäß § 2e Abs. 2 Satz 1 PKGrG hat das Gremium die
Wirtschaftspläne der Dienste für das Haushaltsjahr 2001
und 2002 mitberaten. Für das Haushaltsjahr 2001 fand die
Beratung am 25. Oktober 2000 und für das Haushaltsjahr
2002 am 10. Oktober 2001 statt. Hierbei berichtete die
Bundesregierung jeweils auch über den Vollzug der Wirtschaftspläne der Jahre 2000 und 2001.
Das Kontrollgremium hat – wie in der Vergangenheit –
drei seiner Mitglieder für die Bereiche Personal/Organisation, Investitionen und operative Maßnahmen als Berichterstatter benannt, um eine gründliche und strukturierte Vorarbeit der Beratungen zu ermöglichen.
Das Kontrollgremium hat sich insbesondere im Rahmen
der Haushaltsberatungen auch über Fragen aus den Bereichen der Organisation und Struktur der Dienste unterrichten lassen. Dabei spielten insbesondere die jeweiligen
Personalkonzepte und die Aufgabenverteilungen innerhalb der Dienste vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus eine Rolle. Auch die Arbeitssituation in den
Diensten war Gegenstand von Unterrichtungen. Wichtiger Beratungspunkt war dabei die Koordinierung und insbesondere die Optimierung der Zusammenarbeit der
Dienste.
9.
Besuch beim Bundesamt für
Verfassungsschutz
Das Kontrollgremium hat am 4. März 2002 das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln besucht und sich vor
Ort über Arbeitsweise und Probleme des Dienstes berichten lassen. Im Rahmen des Besuchs fand auch ein Gespräch mit dem Personalrat des Bundesamtes statt.
10. Die Aufhebung des Verhandlungstermins
vor dem Bundesverfassungsgericht im
NPD-Verbotsverfahren
Das Bundesverfassungsgericht setzte am 22. Januar
2002 mehrere Termine zur mündlichen Verhandlung im
NPD-Verbotsverfahren ab, die am 5. Februar 2002 beginnen sollten. Zur Begründung führte das Gericht aus,
es sei bekannt geworden, dass eine der 14 geladenen
Auskunftspersonen aus den Reihen der NPD für den
Verfassungsschutz gearbeitet habe. Dieser neue Sachverhalt werfe prozessuale und materielle Rechtsfragen
auf. Bei der besagten Person handelte es sich um ein
Mitglied der NPD in Nordrhein-Westfalen, das bis 1995
für den dortigen Verfassungsschutz als V-Mann gearbeitet hatte. Im Folgenden entwickelte sich in der Öffentlichkeit eine rege Diskussion über die Umstände, die zur
Absetzung des Verhandlungstermins führten, die Verwertbarkeit von Aussagen von V-Männern im NPD-Verbotsverfahren sowie generell über die Zulässigkeit der
Nutzung solcher Quellen. Im Rahmen der politischen
Auseinandersetzung kam es zu mehreren Anhörungen
des Bundesministers des Innern im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages.