Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
1.
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Die terroristischen Anschläge vom
11. September 2001 in New York und
Washington und die Bekämpfung
des internationalen Terrorismus
Am 11. September 2001 verübten Terroristen mit vier entführten Zivilflugzeugen Anschläge in den USA, bei denen
mehr als 3 000 Menschen aus über 70 Nationen – darunter auch deutsche Staatsangehörige – ihr Leben verloren,
die zwei Hauptgebäude des „World Trade Center“ zerstört
und das Pentagon stark beschädigt wurde. Die weltweiten
polizeilichen und nachrichtendienstlichen Ermittlungen
machten sehr bald deutlich, dass das terroristische Netzwerk um Osama Bin Laden – die so genannte Al QaidaOrganisation – hinter den Anschlägen stand. Die Terroranschläge richteten sich nicht nur gegen die USA und
amerikanische Staatsbürger, sondern gegen die gesamte
internationale Staatengemeinschaft.
Das Parlamentarische Kontrollgremium wurde von der
Bundesregierung bereits unmittelbar nach den Anschlägen über das Ausmaß des Terroraktes informiert. Die den
Diensten bekannten Informationen zu möglichen Hintergründen und dem mutmaßlichen Täterkreis wurden
mitgeteilt. Das Gremium hat als erste Reaktion auf die
Anschläge seinen Sitzungsrhythmus geändert und beschlossen, sich fortlaufend über den Stand der Ermittlungen zu den Hintermännern der Anschläge sowie die
aktuelle Sicherheitslage in Deutschland unterrichten zu
lassen. Im weiteren Verlauf rückte zudem die Berichterstattung über die politische und militärische Lage in
Afghanistan sowie die ergriffenen Maßnahmen zur
Bekämpfung des internationalen Terrorismus in den Mittelpunkt.
Als Reaktion auf die Anschläge wurden sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene eine Vielzahl von
politischen, gesetzgeberischen und exekutiven Maßnahmen ergriffen. Insbesondere über die gesetzlichen Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung hat sich das Gremium informieren lassen. Teilweise sind dem Gremium
aus diesen Gesetzen auch weitere Kontrollaufgaben, insbesondere im Bereich des Gesetzes nach Artikel 10 Grundgesetz (G10) erwachsen (vgl. insoweit Bundestagsdrucksache 14/8312).
Auch wenn es bisher in Deutschland selbst nicht zu Anschlägen gekommen ist, bedroht diese neue Form des Terrorismus auch unser Land, unsere Lebensweise und die
Werte, auf die sich unsere Kultur stützt. Der Terroranschlag vom 11. April 2002 auf der tunesischen Insel
Djerba, bei dem 19 Menschen, darunter 14 Deutsche getötet wurden, hat deutlich gemacht, dass auch deutsche
Staatsangehörige Ziel von Terroranschlägen international
agierender Terroristen sein können. Auch über die Hintergründe dieses Anschlages und den Stand der Ermittlungen
wurde dem Gremium von den Sicherheitsbehörden berichtet.
Insgesamt wird die Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die deutschen Nachrichtendienste auch in
Zukunft ein wesentlicher Schwerpunkt der Kontrolltätigkeit des Gremiums sein.
2.
Drucksache 14/9719
Entführungsfall auf der südphilippinischen
Insel Jolo
Im April 2000 entführte die muslimische Rebellengruppe
Abu Sayyaf 21 Menschen, darunter drei Deutsche, auf die
südphilippinische Insel Jolo und nahm die Entführten als
Geiseln. Nach langen Verhandlungen wurde die letzte
deutsche Geisel Anfang September 2000 von den Rebellen freigelassen.
Die Bundesregierung hat das Gremium fortlaufend über
das Schicksal der entführten Personen und die Bemühungen der deutschen Sicherheitsbehörden um ihre Freilassung informiert.
Die Erfahrungen aus dieser Geiselnahme haben den Gesetzgeber bewogen, bei der Novellierung des G10 eine
neue Bestimmung aufzunehmen, die es dem BND in besonderen Krisensituationen ermöglicht, die strategische
Fernmeldekontrolle auch außerhalb ihres eigentlichen Bereichs einzusetzen (vgl. im Einzelnen Bundestagsdrucksache 14/8312, S. 6).
3.
Proliferation von Massenvernichtungsmitteln und Trägerraketen
Besondere Aufmerksamkeit des Kontrollgremiums galt
– wie in den Vorjahren – den beträchtlichen Gefahren, die
sich aus den Aufrüstungsbemühungen einiger Schwellenländer im Bereich der atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) sowie der Entwicklung von
Trägerraketen ergeben. Die damit einhergehende Verbreitung (Proliferation) dieser Massenvernichtungsmittel in
Regionen außerhalb des Gebiets der NATO und des ehemaligen Warschauer Pakts bedeutet weiterhin eine ernsthafte und wachsende Gefährdung des Weltfriedens.
Die Bundesregierung hat das Kontrollgremium laufend
über die Entwicklung in diesem Bereich unterrichtet.
Bereits im Vorjahresbericht hatte das Gremium seine
Sorge über die Nuklear- und Raketentests Indiens und Pakistans zum Ausdruck gebracht. Die aktuelle Entwicklung
in der Kaschmirregion zeigt, welche Dimension eine militärische Auseinandersetzung haben könnte.
4.
Politischer Extremismus in Deutschland
Wie in dem vergangenen Berichtszeitraum hat sich das
Gremium mit der Entwicklung im Bereich des Rechtsund Linksextremismus befasst. Das Gremium ließ sich
dabei laufend über die Aktivitäten einzelner Organisationen und Gruppierungen unterrichten.
Die Bundesregierung hat das Gremium im Rahmen ihrer
Berichterstattung über den politischen Extremismus auch
fortlaufend über das Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
das im April 2001 angelaufen war, unterrichtet. Ziel des
Programms ist es, durch das Herausbrechen von Führungspersonen die rechtsextremistische Szene zu schwächen
und zu verunsichern. Andererseits soll Mitläufern das Angebot gemacht werden, sich ernsthaft mit den Gedanken
des Ausstiegs zu befassen, ihnen Hilfen anzubieten und so