Drucksache 14/9719

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auf den Prüfstand. Das Ergebnis der Mitberatung wird
dem für die haushaltsmäßige Beratung der Wirtschaftspläne zuständigen Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses in einer Stellungnahme übermittelt. Ferner unterrichtet die Bundesregierung das Kontrollgremium über
den Vollzug der Wirtschaftspläne im Haushaltsjahr.
Weiterhin können sich Angehörige der Dienste nach § 2d
PKGrG zur Verbesserung der Aufgabenerfüllung mit Hinweisen an das Kontrollgremium wenden, soweit die Leitung der Dienste entsprechenden Verbesserungsvorschlägen nicht gefolgt ist. Dies gilt allerdings nicht soweit der
Mitarbeiter sich im eigenen oder im Interesse eines anderen Angehörigen des Dienstes an das Gremium wendet.
Ebenso können dem Gremium Eingaben von Bürgern zur
Kenntnis und ggf. zur weiteren Behandlung gegeben werden.
Die Verpflichtung der Bundesregierung zur Unterrichtung, das Verlangen auf Akteneinsicht, die Anhörung von
Mitarbeitern sowie der Besuch der Dienste erstreckt sich
nach § 2b PKGrG auf Informationen und Gegenstände,
die der Verfügungsberechtigung der Nachrichtendienste
des Bundes unterliegen. Die Bundesregierung kann eine
Unterrichtung nur verweigern, wenn dies aus zwingenden
Gründen des Nachrichtenzugangs oder aus Gründen des
Schutzes der Persönlichkeitsrechte Dritter notwendig ist
oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist.
In der Praxis schließt sich an einen Vortrag der Bundesregierung zu einem Tagesordnungspunkt und ggf. ergänzenden Hinweisen durch die Präsidenten der Dienste eine
Diskussion zwischen Gremiumsmitgliedern und Vertretern der Ministerien und der Dienste an, in der es um die
Erläuterung und Rechtfertigung des Handelns der Dienste
geht. Die Kontrolltätigkeit des Gremiums ist dabei nicht
nur bloße Aufsicht über fremde Amtsführung, sondern
umfasst auch die Möglichkeit, durch Hinweise und Anregungen faktisch auf die Arbeit der Dienste in Form einer
mitwirkenden Kontrolle Einfluss zu nehmen. Die Kontrolltätigkeit lebt dabei von der Kooperation von Regierung, Diensten und Kontrollgremium.
III.

1.

Konstituierung und Zusammensetzung
des Parlamentarischen Kontrollgremiums
sowie Anzahl der Sitzungen und
Teilnehmerkreis
Konstituierung und Zusammensetzung

Das Parlamentarische Kontrollgremium der 14. Wahlperiode wurde am 30. Juni 1999 konstituiert und trat am selben Tag erstmals zu einer Sitzung zusammen (vgl. hierzu im
Einzelnen Bundestagsdrucksache 14/3552). Mitglieder des
Kontrollgremiums sind gegenwärtig – in alphabetischer
Reihenfolge – die Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier
(SPD), Hermann Bachmaier (SPD), Hartmut Büttner
(Schönebeck) (CDU/CSU), Erwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU), Volker Neumann (Bramsche) (SPD),
Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP), Ludwig Stiegler
(SPD), Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU). Der Abge-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

ordnete Hermann Bachmaier (SPD) ist am 30. Juni 2000
vom Deutschen Bundestag für den im Mai 2000 ausgeschiedenen Abg. Dr. Willfried Penner (SPD) in das Gremium gewählt worden.
Der Vorsitz wechselt nach der Geschäftsordnung des
Kontrollgremiums halbjährlich zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der Minderheit. Im zweiten Halbjahr 2000 nahm die Abgeordnete Anni Brandt-Elsweier
(SPD) das Amt der Vorsitzenden wahr. Als Vorsitzender
für das erste Halbjahr 2001 amtierte der Abgeordnete
Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU). Zur Vorsitzenden für
die zweite Jahreshälfte 2001 hat das Kontrollgremium
wiederum die Abgeordnete Anni Brandt-Elsweier (SPD)
bestimmt. Im ersten Halbjahr 2002 wurde der Vorsitz von
dem Abgeordneten Erwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) wahrgenommen. Für die zweite Jahreshälfte 2002 bis zur Neukonstituierung des Gremiums in
der neuen Legislaturperiode hat die Abgeordnete Anni
Brandt-Elsweier (SPD) wieder den Vorsitz übernommen.
2.

Anzahl der Sitzungen und Teilnehmerkreis

Das Parlamentarische Kontrollgremium tagt laut Geschäftsordnung mindestens einmal im Vierteljahr,
tatsächlich jedoch einmal im Monat, erfahrungsgemäß
häufiger. Im Berichtszeitraum ist das Kontrollgremium zu
29 Sitzungen zusammengetreten. Davon waren drei so
genannte Sondersitzungen, d. h. solche, die auf Antrag eines Gremiumsmitglieds oder der Bundesregierung erfolgt
sind.
Neben den Mitgliedern des Gremiums haben an den
Sitzungen des Kontrollgremiums für die Bundesregierung
der Beauftragte für die Nachrichtendienste und Chef
des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter
Steinmeier, der Koordinator der Nachrichtendienste im
Bundeskanzleramt, MD Ernst Uhrlau, der Staatssekretär im
Bundesministeriums des Innern, Claus Henning Schapper,
und der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Klaus Biederbick, ferner die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes sowie – je
nach behandelten Thema – weitere Beamte aus den Ministerien und den Nachrichtendiensten teilgenommen.
IV. Beratungsgegenstände des Gremiums von
besonderer Bedeutung
Wie bereits einleitend ausgeführt, unterliegen gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 PKGrG sämtliche im Rahmen der Beratungen des Kontrollgremiums bekannt gewordenen Informationen grundsätzlich der Geheimhaltung und damit dem
Verbot der Weitergabe an Dritte. Die in den Sitzungen des
Gremiums bekannt gewordenen Informationen dürfen nur
an die Mitglieder des Gremiums selbst, nicht aber generell an die Mitglieder des Bundestages weitergegeben
werden. Unter Beachtung dieses strikten Gebots der Geheimhaltung werden nachfolgende Beratungsgegenstände von besonderer Bedeutung in allgemeiner Form
dargestellt, um einen Überblick über das Tätigkeitsfeld
des Kontrollgremiums zu geben.

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