Drucksache 17/550
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erst vollzogen werden, nachdem die G 10-Kommission
ihre Zulässigkeit und Notwendigkeit bejaht hat.
Die Geltung der durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz neu eingeführten bzw. modifizierten Bestimmungen des BVerfSchG, des BNDG und des MADG
ist wiederum auf fünf Jahre befristet. Ihre Anwendung
soll vor Ablauf dieser Frist am 10. Januar 2012 unter Einbeziehung eines unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen
Bundestag zu bestellen sein wird, evaluiert werden.
IV.
Durchführung sowie Art, Umfang und
Anordnungsgründe der Maßnahmen
im Jahr 2008
1.
Überblick
BfV, BND und MAD haben im Jahr 2008 78 Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze durchgeführt, von
denen insgesamt 200 Personen betroffen waren. Der
überwiegende Teil entfiel mit 52 Maßnahmen und
150 Betroffenen dabei auf Auskunftsverlangen bei Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Sinne
von § 8a Absatz 2 Nummer 4 und 5 BVerfSchG. Die
meisten Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze
(73 Maßnahmen mit 192 Betroffenen) führte – wie bereits
in den vergangenen Jahren – das Bundesamt für Verfassungsschutz durch.
Der häufigste Anordnungsgrund waren tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen, die durch Anwendung von
Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen
auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der
Völker, gerichtet sind (§ 8a Absatz 2 i. V. m. § 3 Nummer 3 und 4 BVerfschG), gefolgt von tatsächlichen Anhaltspunkten für sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (§ 8a Absatz 2 i. V. m. § 3 Nummer 2 BVerfSchG).
Im Vergleich zum Jahr 2007 (52 Maßnahmen) ergibt sich
damit ein Anstieg der Anzahl der Maßnahmen um
26 Maßnahmen. Vermutlich ist auch die Anzahl der tat-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
sächlich Betroffenen im Vergleich zu 2007 gestiegen, wobei die genaue Anzahl nicht bezifferbar ist.1 Im Vergleich
zum Jahr 2006 (31 Maßnahmen, 101 Betroffene) beträgt
der Anstieg sogar 47 Maßnahmen und 99 Betroffene. Der
weitaus größte Teil des Zuwachses fand im Bereich der
Auskunftsverlangen des BfV bei Telekommunikationsund Teledienstunternehmen nach § 8a Absatz 2 Nummer
4 und 5 BVerfSchG statt (siehe Tabelle 6).
Die Gesamtzahl der Maßnahmen hält sich mit 78 indes
auch für das Jahr 2008 immer noch im zweistelligen Bereich und damit innerhalb der im Entwurf zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz geäußerten Erwartungen der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/2921
S. 14). Hiernach sei zwar durch die Absenkung der Anordnungsvoraussetzungen mit einem Anstieg der Zahl der
Maßnahmen zu rechnen, es könne aber davon ausgegangen werden, dass sich die Zahl der Anordnungen jährlich
nicht aus dem zweistelligen Bereich herausbewegen
werde.
2.
Auskunftsverlangen bei Luftfahrtunternehmen
Gemäß § 8a Absatz 2 Nummer 1 BVerfSchG, § 2a BND
und § 4a MADG dürfen die Nachrichtendienste des Bundes im Einzelfall bei Luftfahrtunternehmen Auskunft einholen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur
Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und
Abflug und zum Buchungsweg. Im Unterschied zu der
bis zum 11. Januar 2007 geltenden Rechtslage (vgl. dazu
§ 8 Absatz 9 Satz 3 bis 8 BVerfSchG a. F. sowie Bundes1
Im Jahr 2007 wurde bei einen Auskunftsverlangen nach § 8a Absatz 2
Nummer 4 und 5 BVerfSchG die 275fache Nutzung bestimmter IPAdressen durch Unbekannte festgestellt. Geht man von dem unwahrscheinlichen Fall aus, dass jede Nutzung durch eine andere Person
erfolgte, ergibt das 275 Betroffene. Rechnet man die Betroffenen der
übrigen im Jahr 2007 durchgeführten Auskunftsverlangen und IMSICatcher-Einsätze hinzu, kommt man auf 377 Betroffene. Geht man
hingegen davon aus, dass die Nutzung der IP-Adressen durch 1 Person erfolgte, kommt man nur auf insgesamt 103 Betroffene. Das
wären dann deutlich weniger als im Jahr 2008, in dem es insgesamt
200 Betroffene gab.
Ta b e l l e 1
Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze im Jahr 2008
BfV
BND
MAD
Summe
Luftfahrt
2
0
0
2
Finanzen
10
0
0
10
0
0
0
0
Telekommunikation/
Teledienste
48
2
2
52
IMSI-Catcher
13
0
1
14
Summe
73
2
3
78
Postverkehr