Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
VI.
Die geplante Kooperation des BND mit einem britischen Nachrichtendienst
1.
Vorbemerkungen
Die Beweisaufnahme des Ausschusses zu einer beabsichtigten Kooperation des BND mit einem britischen
Nachrichtendienst war zum einen von besonderen Geheimhaltungsbedürfnissen geprägt, zum andern wurde
sie aber auch durch die Presseberichterstattung unter Berufung auf angebliche Aussagen von Vertretern der
Bundesregierung vor dem PKGr und Mitgliedern des Ausschusses begleitet [siehe dazu Erster Teil, dort unter
B.III.5.e)aa)].
a)
Zu den Umständen der Beweisaufnahme
Die Beweisaufnahme des Ausschusses war von besonderen Geheimhaltungsbedürfnissen geprägt, weshalb
dem Ausschuss mit Beweisbeschlüssen vom 18. Dezember 20145591 beigezogene Akten der Bundesregierung
zu dieser beabsichtigten Kooperation lediglich im Rahmen des sogenannten Chausseestraßenverfahrens zugänglich gemacht wurden [zum sogenannten Chausseestraßenverfahren siehe Erster Teil, dort unter
B.III.5.b)bb)]. Zuvor waren die einschlägigen Akten bereits dem Vorsitzenden des Ausschusses und den
Obleuten zur Einsicht in den Räumen des Bundeskanzleramtes zugänglich gemacht worden [zum sogenannten Kanzleramtsverfahren siehe Erster Teil, dort unter B.III.5.b)aa)].
Nach Annahme eines von der Bundesregierung unterbreiteten Vorschlags konnten die Akten dann indes im
Rahmen des sogenannten Chausseestraßenverfahrens für die Beweisaufnahme genutzt werden. Dieses Verfahren war zwar zunächst nur für Akten zu den BND-eigenen Selektoren vorgesehen, wurde gegen Ende des
Untersuchungsverfahrens jedoch auf einige andere Beweismaterialien erstreckt, darunter auf hier gegenständliche Beweismaterialien zu einer geplanten Zusammenarbeit zwischen dem BND und einem Nachrichtendienst des Vereinigten Königreichs.5592
b)
Presseberichterstattung
In einem Artikel des Spiegel vom 2. Mai 20155593 hieß es:
„[…] Im Jahr 2012 unterbreitete der britische Nachrichtendienst GCHQ, der für technische Aufklärung zuständig ist, seinen deutschen Kollegen das Angebot, am Internetknotenpunkt der Telekom in Frankfurt am Main zusammenzuarbeiten.
Die Briten boten ein ausgefeiltes Erfassungs- und Verarbeitungssystem an, mit dem
der BND endlich seine Kapazitätsprobleme in den Griff bekommen würde. Im Gegenzug verlangten sie die Übermittlung von Rohdaten aus deutschen Transitdatenleitungen, die etwa aus Russland oder China stammten. Für den Fall eines Deals wollten die
5591)
5592)
5593)
Beweisbeschlüsse BND-19 und BND-21.
Vgl. Protokoll-Nr. 109, S. 6.
Der Spiegel vom 2. Mai 2015 „Der unheimliche Dienst“; Vorab in Auszügen Spiegel Online vom 1. Mai 2015 „Operation "Monkeyshoulder" - BND plante weitere Geheimdienstkooperation am Kanzleramt vorbei“ und „BND-Affäre wird zum Fall für die
Justiz“.