Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Diese „Positivliste“ habe der BND gemeinsam mit dem anderen Dienst erstellt.5545 Wie viele Telekommunikationsmerkmale diese Liste umfasste, hat der Zeuge in GEHEIM eingestufter Vernehmung angegeben.5546
Auf Vorhalt eines Aktenstücks, auf dem das „Meldeaufkommen“ in der Operation GLO… für die Jahre 2005
und 2006 verzeichnet sei5547, hat der Zeuge W. K. auf die Frage, zu wie vielen Länderkennern gemeldet worden sei, ausgesagt, er habe die Zahl „nicht mehr im Kopf“ gehabt. Er hätte eine geringere Anzahl als im
Aktenstück angegeben geschätzt.5548 Auf Vorhalt eines Aktenstücks mit dem Titel „Nachweis für Einsatzvermögen“5549, in dem der Begriff „Google-Suchmaschine“ handschriftlich vermerkt ist, und auf Nachfrage,
ob nicht doch „als Suchtool Bestandteile der Google-Suchmaschine eingesetzt wurden“, hat der Zeuge W. K.
ausgesagt:
„Das ist beschafft worden aus dem gleichen Geldtopf. Ist was völlig anderes. […] Ist
nicht für Fernmeldeaufklärung eingesetzt worden.“5550
bb)

Wirksamkeit der G 10-Filterung

Der Zeuge Dr. Urmann hat vor dem Ausschuss ausgesagt, Daten deutscher Bürger seien im Rahmen der
Operation GLO… ebensowenig erfasst worden wie Daten von Staatsbürgern des Partnerlandes.5551
Nach Aussage des Zeugen W. K. haben die eingesetzten technischen Systeme zur G 10-Filterung zu 100 Prozent funktioniert.5552 Anders als bei EIKONAL habe man keine neue Technik entwickeln oder diese von
einem AND beziehen müssen:
„Es ist in der Tat etwas völlig anderes als „Eikonal“. Es ist eine althergebrachte, beherrschbare Technik gewesen, die wir schon lange beherrscht haben. Bei ‚Eikonal‘,
wenn Sie sich erinnern, war ja einiges sehr neu, wo wir auch entsprechende Maßnahmen ergriffen hatten. Das war hier nicht der Fall.“5553
„Diesen Separator bei ‚Eikonal‘ brauchten wir ja, weil dort ging es ja auch um Internetverkehre, und da haben Sie ja diesen gemischten Verkehr, paketweise immer vermischt, auf den Leitungen. Das hatten wir da nicht. Es war nur Telefonie, reiner Transit - das hat der Betreiber sichergestellt - anhand einer vorher festgelegten Rufnummernliste, und da auch nur der Verkehr anhand dieser Rufnummerniste. Das war der
Unterschied. G 10 war da gar nicht zu erwarten; war auch keiner drin. Wir haben da
nie einen festgestellt.“5554

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W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 17.
W. K., Protokoll-Nr. 35 II (Tgb.-Nr. 180/15 – GEHEIM), S. 9.
Vorhalt aus MAT A BND-19/1c (Tgb.-Nr. 99/15 – GEHEIM), Ordner 278, Bl. 377; siehe Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 54.
W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 54.
MAT A BND-19/1b / MAT A BND-21/1b, Bl. 59 (VS-NfD – insoweit offen).
W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 9 f.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 24 f.
W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 28 f.
W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 15.
W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 13.

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