Drucksache 18/12850
4.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Betriebsphasen der IP-Erfassung

In Bezug auf die Erfassung paketvermittelter Verkehre im Rahmen der Operation EIKONAL haben die dazu
vernommenen Zeugen zwischen Probebetrieb, erweitertem Probebetrieb – während dessen Laufzeit ein sogenannter Schwachstellenbericht angefertigt worden sei – und dem Wirkbetrieb unterschieden [zur Unterscheidung der verschiedenen Betriebsphasen siehe Abschnitt F.IV.2.c)].
a)

Probebetrieb IP (ab 2006)

Laut Aussage des Zeugen W. K. wurde die Erfassung paketvermittelter5128 Kommunikationsverkehre seit
dem Jahr 2006 in einem mehrstufigen Verfahren im Probebetrieb durchgeführt. Der Zeuge S. L. hat ausgeführt:
„Zu den paketvermittelten Diensten, da haben wir meines Wissens nach [...] Ende
2005 die erste Leitung aufgeschaltet bekommen. Da fehlte aber noch die Rückrichtung, ohne die wir die Erfassung technisch nicht machen können. Die kam dann 2006
dazu. Im Frühjahr 2006 haben wir dann die zweite Leitung erhalten. Dann haben wir
vor Ort den Probebetrieb des Systems gemacht, sodass wir dann im weiteren Jahresverlauf 2006 [...] in die probeweise Erfassung [...] und Verarbeitung von Daten [...]
gehen konnten.“5129
Der Zeuge A. S. hat erklärt, der Probebetrieb habe nicht begonnen, bevor die G 10-Anordnung beim BND
eingegangen war.5130 In diesem Stadium seien noch keine Daten an den NSA-Teil der JSA weitergeleitet
worden, so der Zeuge Breitfelder.5131
Der Zeuge W. K., Unterabteilungsleiter T1 des BND, hat erläutert:
„Wenn Sie ein neues System in Betrieb nehmen, gibt es immer einen technischen Probebetrieb. Sie müssen die Anlagen installieren, Sie müssen sie testen. Während des
Probebetriebs erstellt man produktiv keine Daten. Es wurden dann auch keine weitergegeben.“5132
b)

Erweiterter Probebetrieb und die Erstellung des sogenannten Schwachstellenberichts

Von Ende 2006 bis Mitte 2007 lief der Probebetrieb dann in einem erweiterten Stadium, bei dem die Filter
der JSA getestet wurden, wie der Zeuge S. L. ausgesagt hat.5133 Diese Phase sei als „verbesserter Testbetrieb“5134 bzw. „erweiterter Probebetrieb“5135 zu bezeichnen.

5128)
5129)
5130)
5131)
5132)
5133)
5134)
5135)

W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 62; Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 10; vgl. S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 65.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 66.
A. S., Protokoll-Nr. 33 I, S. 76.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 86.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 62/63.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 66.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 66.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 66.

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