Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Auch der ehemalige BND-Präsident, Zeuge Schindler, hat sich auf den Erst-Recht-Schluss berufen:
„Aber klar ist, man hat den G 10-Ansatz auch zur Routine genutzt. Rechtlich ist das
begutachtet worden, und da gibt es den Hinweis vom Größeren zum Kleineren - a
maiore ad minus -, dass man eben, wenn man schon den Grundrechtseingriff hat, darunter den weniger relevanten Eingriff hat, nämlich Ausländer im Ausland.“5119
Mit dem Thema, wie man mit der Frage des Zugangs zu paketvermittelten Verkehren im G 10-Bereich und
auch im Routinebereich umgehen möchte, wurde die G 10-Kommission nicht befasst, wie der Zeuge Dr. Burbaum ausgesagt hat:
„[...] In dem Zusammenhang ist auch entschieden worden, dass man keine gesonderte
Entscheidung der G 10-Kommission herbeiführt über diese Rechtsfrage, die man sich
gestellt hat, weil aus damaliger Sicht - das, glaube ich, würde ich heute immer noch
so sehen; das ist einfach so - ist das kein rechtlicher Unterschied, was man da macht
[...]. Da die anderen Sachverhalte der G 10-Kommission bekannt waren, hat man damals meiner Erinnerung nach keine Notwendigkeit gesehen, eine quasi gesonderte
Entscheidung für den Bereich ‚paketvermittelt�� herbeizuführen. Das ist das Verfahren,
was man damals im Kanzleramt so festgelegt hat.“5120
An anderer Stelle hat der Zeuge ausgeführt, es sei nichts Neues gewesen,
„dass man das im paketvermittelten Bereich macht. Es war auch schon vorher bei Satelliten oder so in ähnlicher Weise so, dass man natürlich neben den G-10-Verkehren
auch Routineverkehre interessant fand. Das ist ein Auslandsnachrichtendienst. Insofern sind natürlich auch Auslandserkenntnisse relevant. Insofern halte ich das nicht
für einen Trick, sondern das ist die Nutzung der gesetzlichen Befugnisse in Kombination mit der rechtlichen Frage, die wir gerade diskutiert haben.“5121
Der Zeuge Uhrlau hat ausgesagt, es habe zwischen sogenanntem Routineverkehr und G-10-Erfassung keine
„Brandmauer“ gegeben:
„Also, zwischen dem Routineverkehr und der G-10-Erfassung, da haben Sie keine
Brandmauer, sondern über die Maßnahmen nach G 10 erfassen Sie beides.“5122
Der G 10-Kommission sei in den Sitzungen „immer gegenwärtig“ gewesen, dass der bei G 10-Maßnahmen
anfallende sogenannte Routineverkehr genutzt werde:
„Sie genehmigen Suchbegriffe, und diese Suchbegriffe stellen den Filter dar, um,
wenn es Treffer gibt bei Grundrechtsträgern, diese auch nutzen zu können, personenbezogen, für das Berichtswesen usw. Ansonsten: All das, was nicht durch den Filter
5119)
5120)
5121)
5122)
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 143.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 89.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 73.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 81 I, S. 72.