Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Er [D. B.] hatte mich informiert, dass er eine Prüfung außer der Reihe vorgenommen
hat und mehr Selektoren als üblich gefunden hat, die abzulehnen sind, und alles Weitere wird er mit der Dienststelle Bad Aibling in seiner Zuständigkeit vornehmen. Da
war für mich die Sache an der Stelle erledigt.“4446
Eine Liste mit identifizierten Selektoren habe er sich nicht vorlegen lassen, weil die Selektorenprüfung nicht
in seiner Zuständigkeit gelegen habe.4447
Im Übrigen hätte die Entscheidung über eine eventuelle Meldung an die Vorgesetzten nicht bei ihm, sondern
beim Zeugen D. B. gelegen.
„Er muss mich nicht fragen, ob er so was meldet. Ich bin nicht sein Vorgesetzter. […]
Jeder Unterabteilungsleiter ist für seinen Bereich selber verantwortlich.“4448
Der Zeuge Schindler hat die Frage, wie er beurteile, dass D. B. ihn nicht über die Selektorenfunde informiert
hatte, wie folgt beantwortet:
„Ich hatte auf jeden Fall den Eindruck aus den Gesprächen, dass sie das heute natürlich
a) ganz anders sehen und b) es einfach damals falsch eingeschätzt haben, und diese
falsche Einschätzung [...] führe ich einmal auf die mangelnde Sensibilität zurück […],
weil man irgendwie Denkstrukturen entwickelt hatte, glaube ich, die, begünstigt durch
Außenstellenstruktur, durch die möglicherweise mangelnde Reaktion der Leitung und
vieles mehr, damals noch so vorgeherrscht haben.“4449
„Es kommt eben entscheidend, es kommt am Schluss entscheidend auf den Einzelnen
an, ob er dieses als besonderes Vorkommnis wertet oder nicht, und daher hatten wir
es leider damit zu tun, dass diese Einschätzung im Jahre - - August 2013 so getroffen
worden ist, wie sie ist, und ich glaube, der Kollege bedauert das heute sehr.“4450
„Also, ich habe ja versucht, nachdem ich das alles mitbekommen habe, mir das zu
erklären, und ich erkläre es mir eher damit, dass der Faktor Mensch hier die entscheidende Rolle spielt. Sie können noch so viele Dienstvorschriften konkretisieren - - Wissen Sie, wir können jetzt in unsere Dienstvorschrift hineinschreiben: ‚Selektorenprobleme sind besondere Vorfälle‘ oder so was. Dann hätten wir dieses Problem geregelt;
und morgen kommt ein anderes Problem, das nicht enumerativ aufgezählt ist, wo es
dann wieder auf den Menschen drauf ankommt, ob er dies als besonderes Vorkommnis
einstuft oder nicht, und für mich ist der Faktor Mensch der ausschlaggebende bei dieser Sache.“4451

4446)
4447)
4448)
4449)
4450)
4451)

W. K., Protokoll-Nr. 48 I, S. 85.
W. K., Protokoll-Nr. 48 I, S. 85 f.
W. K., Protokoll-Nr. 48 I, S. 88.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 112.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 112.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 112.

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