Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 833 –
Drucksache 18/12850
d)
Kenntnisstand im BND und Bundeskanzleramt sowie Ausübung der Fach- und
Dienstaufsicht
aa)
Keine Meldung auf dem Dienstweg durch D. B.
Der Zeuge D. B. hat ausgesagt, er selbst habe die von ihm im Jahr 2013 veranlassten Überprüfungen des USSelektorenprofils und deren Ergebnis nicht „nach oben gemeldet“.4438 Er habe keine Vorgesetzten informiert.4439
„Ich habe Handlungsbedarf gesehen, aber nicht eine Relevanz, dass ich es hätte nach
oben melden müssen.“4440
Übergeordnete Ebenen hätten seiner Kenntnis nach erst im März 2015 von diesem Sachverhalt Kenntnis
genommen. Er sei im März 2015 zu einer Besprechung „nach Berlin zur Leitung und anschließend Besprechung im Bundeskanzleramt aufgrund der Vorlagen zum Beweisbeschluss“ BND-26 gerufen worden. Im
Übrigen hat sich der Zeuge D. B. auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen4441 [siehe hierzu Erster Teil
B.IV.7.c)].
In einer späteren Vernehmung hat der Zeuge D. B. eingeräumt, es sei ein Fehler gewesen, seine Vorgesetzten
im Jahr 2013 nicht unterrichtet zu haben. Den Fall hätte er aus seiner heutigen Sicht als „besonderes Vorkommnis“ melden müssen.4442
„Wenn ich heute mit meinem heutigen Wissen noch mal in der Situation stehen würde,
hätte ich melden müssen. Also insofern ist auch ein objektiver Fehler passiert.“4443
Der ehemalige BND-Präsident Schindler hat insoweit ausgesagt:
„Aber er hat […] aus meiner Sicht verständlich erklärt, dass er […] den Auftrag, diesen
Prüfauftrag, gegeben hat und dass, nachdem er dann diese Weisung erteilt hat: ‚Bereinigen!‘ für ihn der Auftrag erledigt war.“4444
Der Zeuge Müller hat in seiner Eigenschaft als Vizepräsident des BND ausgesagt, dass D. B. ihm gegenüber
zutiefst bedauert habe, die Situation falsch eingeschätzt und keine Meldung an Vorgesetzte gemacht zu haben.4445
Der durch D. B. im Jahr 2013 über den Vorgang informierte Zeuge W. K. hat erklärt, er habe sich als für den
Vorgang nicht zuständig gesehen:
4438)
4439)
4440)
4441)
4442)
4443)
4444)
4445)
D. B., Protokoll-Nr. 47 I, S. 51.
D. B., Protokoll-Nr. 47 I, S. 49; D. B., Protokoll-Nr. 47 II – Auszug offen, S. 40 f.
D. B., Protokoll-Nr. 47 I, S. 51.
D. B., Protokoll-Nr. 47 I, S. 51.
D. B., Protokoll-Nr. 48 I, S. 144; D. B., Protokoll-Nr. 62 I, S. 113.
D. B., Protokoll-Nr. 62 I, S. 113.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 125.
Müller, Protokoll-Nr. 52 I, S. 67.