Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Ausweislich eines Vermerks vom 30. Juli 2001 wurde die Thematik der „Zusammenarbeit mit USA-TF [d. h.
NSA] zur weiteren gemeinsamen Nutzung der Bad Aibling Station“ sodann in der Präsidentenrunde am
24. Juli 2001 mit dem Bundeskanzleramt erörtert. Wörtlich heißt es in diesem Debriefing:
„Thema wurde mit BK erörtert. BK hat keine Bedenken gegen die Zusammenarbeit
mit US-Seite, bei voller Kontrolle durch den BND, voller Transparenz und Beachtung
deutschen Rechts durch US-Seite.“3994
Der Zeuge Dr. Frank-Walter Steinmeier hat vor dem Ausschuss näher erläutert, welche Grundbedingungen
er damit für das später geschlossene MoA gesetzt habe:
„Das Erste, was es festzuhalten gilt, ist, dass es sich bei diesem MoA um einen bindenden Vertrag zwischen den beiden Nachrichtendiensten handelte, also keine vage
Abmachung, sondern eine klare und genaue Absprache mit klaren Regelungen. Denn
ich habe der Kooperation nur unter der Maßgabe fester Parameter zugestimmt - das
ergibt sich auch in dieser Deutlichkeit aus den Ihnen vorliegenden Akten -, und die
Vorgaben lauteten schlicht:
Erstens: volle Kontrolle durch den BND. Das heißt, es durfte keine unabhängige amerikanische Operation auf deutschem Boden sein, sondern voll umfänglich durch die
deutschen Seiten kontrolliert und kontrollierbar.
Zweitens: Transparenz. Das zielte darauf ab, völlige Transparenz untereinander herzustellen. Das heißt, jeder der beiden Partner durfte Einsicht in das haben, was der
jeweils andere Partner erfassen wollte, also keine amerikanische ‚domaine réservé‘,
auch nicht gegenüber den Kontrollgremien, insbesondere dem Bundestag.
Die dritte zentrale Vorbedingung, aufgrund derer ich der Kooperation zugestimmt
habe, ist die völlige Beachtung deutschen Rechts, auch die Einhaltung des Schutzes
gemäß Artikel 10 des Grundgesetzes, sowohl für die deutsche - das ist eine Selbstverständlichkeit - als auch für die amerikanische Seite. Damit war festgeschrieben: Es
gibt keinen Souveränitätsrabatt für die USA. Lassen Sie mich ganz klar sagen, was das
MoA deshalb nicht ist: Es ist kein Freifahrtschein für die NSA, in Deutschland Daten
über Deutsche zu erfassen. Das Gegenteil ist der Fall. Das Erfassen von Telekommunikation von Deutschen war explizit ausgeschlossen.“3995
Der damalige Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt, Ernst Uhrlau, hat in seiner Vernehmung dazu berichtet:
„Also, das ist ja vor dem Hintergrund […] der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu G 10, Verbrechensbekämpfungsgesetz, aus der schwarz-gelben Zeit der

3994)
3995)

Debriefing vom 30. Juli 2001 zur Präsidentenrunde am 24. Juli 2001, MAT A BND-18a_4, Bl. 22 (VS-NfD – insoweit offen).
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 12.

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