Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
unterzeichnetes, etwas verbindlicheres MoA geworden.3989 Auch der zwischen 2002 und 2005 als Jurist im
BND beschäftigte Zeuge Dr. Stefan Burbaum hat von einem langwierigen Prozess berichtet.3990
Die Grundsatzentscheidung, eine Vereinbarung zwischen BND und NSA abzuschließen, war bereits im Juli
2001 unter Beteiligung des Bundeskanzleramts gefallen, worauf der ehemalige Kanzleramtsminister Ronald
Pofalla in einem Pressestatement vom 12. August 2013 hinwies:
„Die Grundsatzentscheidung, dass ein solches Memorandum of Agreement abgeschlossen werden soll, hat Herr Steinmeier bereits am 24. Juli 2001, also sogar noch
vor den Anschlägen des 11. September, getroffen. Das geht zweifelsfrei aus den Akten
des Kanzleramtes und des BND hervor.
Ich sage hier deutlich, damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich halte dieses
Memorandum of Agreement für richtig und - ich ergänze - auch für erfolgreich, wenn
ich an die drei bis vier vereitelten Anschläge auf Soldatinnen und Soldaten pro Woche
und die 19 verhinderten Anschläge gegen deutsche Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan seit 2011 denke.
Um es noch klarer zu machen, damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich hätte
die Entscheidung, ein solches Memorandum of Agreement zu erarbeiten, genauso getroffen, wie es Herr Steinmeier getan hat. Kritik daran, dass die heutige Bundesregierung auf der Grundlage der deutschen Gesetze und des Abkommens aus 2002 handelt,
weise ich entschieden zurück.“3991
Den dem Ausschuss vorgelegten Akten lässt sich dazu Folgendes entnehmen:
In der Präsidentenrunde am 10. Juli 2001 im Bundeskanzleramt berichtete der damalige Präsident des BND
Dr. Hanning ausweislich eines Aktenvermerks über ein von ihm geführtes Gespräch mit der NSA-Vertreterin
in Bad Aibling. Das Debriefing vom 16. Juli 2001 hält fest, dass der damalige Chef des Bundeskanzleramtes
Dr. Frank-Walter Steinmeier entschieden habe, „dass der BND an seinem Verbleib in der Bad Aibling Station festhalten und hierzu baldmöglichst die erforderlichen Gespräche mit der US-Seite aufnehmen soll. Die
Erweckung eines falschen Eindrucks, die USA erhalte ihre Präsenz in BAS aufrecht, ist dabei zu vermeiden.“3992 Das dem Ausschuss vorgelegte Dokument enthält handschriftliche Kommentare, die darauf hinweisen, dass der Verfasser des Debriefings nicht den Verbleib des BND in der BAS – einer US-Liegenschaft –,
sondern in der Mangfall-Kaserne gemeint haben dürfte. Man wisse hoffentlich, was gemeint sei.3993
3989)
3990)
3991)
3992)
3993)
Dr. Fechner, Protokoll-Nr. 41 I, S. 22.
Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 I, S. 42.
Pressestatement von Kanzleramtsminister Pofalla nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html
Debriefing vom 16. Juli 2001 zur Präsidentenrunde am 10. Juli 2001, MAT A BND-18a_4, Bl. 19 (VS-NfD – insoweit offen).
Vgl. handschriftliche Anmerkungen auf dem Debriefing vom 16. Juli 2001 zur Präsidentenrunde am 10. Juli 2001, MAT A BND18a_4, Bl. 19 (VS-NfD – insoweit offen).