Drucksache 18/12850
2.

– 702 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zur Frage der Weitergabe von Informationen, die durch die Analyse mit XKEYSCORE
gewonnen wurden, insbesondere an die NSA

Der Untersuchungsausschuss hat sich – auch vor dem Hintergrund der bereits beschriebenen Vorwürfe und
Behauptungen – eingehend mit der Frage befasst, ob und wenn ja welche Daten, die mittels XKEYSCORE
analysiert wurden, vom BfV an andere Stellen weitergegeben wurden.
Allgemein haben Zeugen folgende Angaben gemacht: Verschriftungen aus dem G 10-Bereich des BfV seien
als G 10-Material gekennzeichnet worden3526, hätten aber keine Kennzeichnung, ob sie in PERSEUS oder
XKEYSCORE bearbeitet wurden, erhalten.3527 Die Ergebnisse aus der Testphase von XKEYSCORE seien
im BfV gleich der Ergebnisse aus der TKÜ-Anlage verwendet worden.3528 Die ausgewerteten Daten seien
nicht damit gekennzeichnet gewesen, mit welchem Analysetool sie bearbeitet wurden, sondern lediglich mit
der Kennung ‚G 10‘ versehen.3529
Aufgrund der fehlenden Exportmöglichkeit [siehe unter E.III.1.a)bb)] wurden die mittels XKEYSCORE erzeugten Vermerke in Papierform ausgedruckt, eingescannt und dann weitergeschickt.3530
a)

Weitergabe innerhalb des BfV

Der Zeuge A. Sch. hat zum Verlauf der Datenweitergabe innerhalb des G 10-Bereichs, in dem XKEYSCORE
genutzt wurde, Folgendes erklärt:
„[...] Und natürlich, wenn man jetzt was gefunden hat, was über die normale Bearbeitung der Maßnahme irgendeinen Mehrwert gehabt hat, wurde das [als Meldung] natürlich weitergegeben in den ganz normalen Ablauf, wie ich es vorhin beschrieben
habe.“ – „Ob das dann an die Auswertung gegangen ist, kann ich wieder nicht sagen.
Ich kann nur sagen, dass es in die G 10-Bearbeitung gegangen ist. [...]“3531
„Es gibt so eine G 10-Geschäftsstelle, wo man das reinreicht. [...]“3532
Der G 10-Bereich, bei dem XKEYSCORE zum Einsatz gekommen sei, habe ausschließlich Vermerke an die
Fachbereiche des BfV weitergeleitet.3533
b)

Weitergabe an den BND?

Insbesondere aufgrund des Umstandes, dass zur Etablierung des Systems ein BND-Mitarbeiter, Zeuge
A. Sch., zum BfV abgeordnet war, hat sich der Untersuchungsausschuss mit der Frage beschäftigt, ob Daten,
die mittels XKEYSCORE analysiert wurden, an den BND weitergegeben wurden.

3526)
3527)
3528)
3529)
3530)
3531)
3532)
3533)

Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 15; Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 II – Auszug offen, S. 26.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 15; Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 95/96.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 40.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 15, 55; Berfuß, Protokoll-Nr. 96 I, S. 15.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 78; vgl. A. Sch., Protokoll-Nr. 77 II, S. 30.
A. Sch., Protokoll-Nr. 77 II, S. 33.
A. Sch., Protokoll-Nr. 77 II, S. 61.
Vgl.: Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 47, 55, 57; eingestufte Angaben zur Fragestellung finden sich in: Delmdahl, ProtokollNr. 86 II (Tgb.-Nr. 251/16 – GEHEIM), S. 7.

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