Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

finde ich das per se nicht anstößig. Die Frage ist, was man damit macht und ob man
im Rahmen seiner Zuständigkeiten als BfV das Werkzeug nutzt. Ich gehe davon aus,
dass das BfV sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten und gesetzlichen Befugnisse hält
und bewegt. Ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln. Da ist allein die Übergabe
eines Schlüssels oder einer Methode oder eines Werkzeugs jetzt nicht kritikwürdig.“3373
Ebenso hat der Zeuge Kaller berichtet, Abteilungsleiter ÖS im BMI, er persönlich habe vom Thema
XKEYSCORE bewusst erst durch die Snowden-Veröffentlichungen erfahren, er wolle aber auch nicht ausschließen, dass er vorher schon „im Hoch- und Runterlauf“ Vorgänge bzgl. XKEYSCORE abgezeichnet
habe. Dies möge vor dem Hintergrund der in der Öffentlichkeit erzeugten Aufmerksamkeit bzgl. dieses Tools
ungewöhnlich erscheinen, dem Programm stehe aber eine derartige Aufmerksamkeit gar nicht zu. Die Beschaffung von verfügbaren technischen Tools stelle eine Erwartung, eine „Selbstverständlichkeit“ und „Alltagsroutine“ dar. „Und in keinem Fall muss eine solche Beschaffung an das BMI gemeldet werden, geschweige denn an den Abteilungsleiter ÖS. Das ist schlicht und einfach nicht erforderlich.“ Dies sei der
Grund, warum XKEYSCORE ihm als Abteilungsleiter ÖS erst durch die Snowden-Veröffentlichungen bekannt geworden sei.3374
b)

PKGr

Zur Vorbereitung einer Sitzung des PKGr am 25. Juli 2013 wurde im BMI eine Sachstandsinformation erstellt, die über den Einsatz von XKEYSCORE und den damit verbundenen Tests und Entwicklungen informiert.3375 In der Anlage zum Sachstand ist ausgeführt, dass eine frühere Unterrichtung des PKGr wegen der
anvisierten, lediglich ergänzenden Verwendung von XKEYSCORE im BfV nicht für notwendig erachtet
worden sei.3376
c)

BfDI, insbesondere Kontrollbesuch beim BfV

Umstritten ist seit jeher zwischen BfDI und der Bundesregierung der Umfang der Kontrollrechte des/der
BfDI im G 10-relevanten Bereich. Nach § 24 Abs. 4 S. 3 BDSG unterliegen personenbezogene Daten, für
deren Kontrolle die G 10-Kommission zuständig ist, grundsätzlich nicht der Kontrolle durch den/die BfDI.
Die Bundesregierung vertritt deshalb die Auffassung, dass die G 10-Kommission ausschließlich zuständig
ist. Der/die BfDI haben diese Auffassung stets bestritten.
Die Zeugin Löwnau, Referatsleiterin bei der BfDI, hat in ihrer Vernehmung erwähnt, dass im Zusammenhang
mit den Snowden-Veröffentlichungen neben dem BND und BKAmt auch das BMI und BfV angeschrieben
worden seien.3377 Der damalige BfDI Peter Schaar habe im August oder September 2013 eine offizielle
3373)
3374)
3375)

3376)
3377)

de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 141.
Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 30, vgl. S. 64.
Sachstand XKEYSCORE des BMI zur PKGr-Sitzung am 25. Juli 2013, MAT A BMI-1/10m_1, Bl. 287 (287, 291) (VS-NfD –
insoweit offen); eingestufte Angaben zur Fragestellung finden sich in: Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 18/7531) auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/7531, Betreff: Einsatz XKEYSCORE beim BfV (PD1 Tgb.-Nr. 86/16 –
GEHEIM).
Anlage zum Sachstand XKEYSCORE des BMI zur PKGr-Sitzung am 25. Juli 2013, MAT A BMI-1/10m_1, Bl. 287 (291).
Löwnau, Protokoll-Nr. 114 I, S. 18.

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