Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Den vernommenen Zeugen des BfV, die inhaltlich für Nutzung und Einsatz der Software zuständig waren
und sich nicht lediglich mit der technischen Umsetzung der Bereitstellung von XKEYSCORE im BfV beschäftigten, sind die Terms of Reference bekannt gewesen.2928 Der Zeuge Berzen hat zudem erklärt, die Projektmitarbeiter der AG POSEIDON/XKEYSCORE – die Einheit, in der XKEYSCORE eingesetzt wurde –
hätten im Wege der elektronischen Akte Zugriff auf die ToR und damit auch Kenntnis vom Inhalt dieser
Vereinbarung gehabt.2929
cc)

Einrichtung eines direkten Informationskanals des BfV zur NSA

In einem von Edward Snowden an die Presse weitergegebenen Dokument wird ein „Communications link“
vom BfV zur NSA erwähnt, dessen Einrichtung die Verbindung der Dienste verbessern solle.
“[…] Likewise, the Germans developed a communications link improving the connectivity between NSA and BfV/BND, as well as the timeliness of the intelligence exchange.”2930
Auch vor diesem Hintergrund hat sich der Ausschuss im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung damit befasst,
ob zwischen den beiden Diensten ein solcher „Informationskanal“ eingerichtet wurde und ob die Einrichtung
desselben in direktem Zusammenhang mit der Überlassung von XKEYSCORE an das BfV gestanden hat.
In einem BfV-internen Vermerk vom 13. Juli 2012 heißt es:
„[...] Als Gegenleistung zur Überlassung der Software und für die spätere Unterstützung erwartete NSA Zusagen darüber, einen Informationskanal vom BfV über BND
an NSA im Bereich CT (‚counter terrorism‘) einzurichten. [...]2931
Konfrontiert mit der Passage dieses Vermerks hat der Zeuge Treuenfels erklärt:
„Also, bei dieser Veranstaltung war ich auch anwesend. Da ging es nicht um die Einrichtung eines technischen Informationskanals, sondern es ging darum, dass Informationen aus der G 10-Auswertung an amerikanische Stellen übermittelt werden, aber
immer unter den gesetzlichen Voraussetzungen für solche Übermittlungen.“2932
Auf die konkrete Frage nach dem Informationskanal vom BfV zur NSA, hat der Zeuge Treuenfels geantwortet:
„Ich kann mich nicht erinnern, dass weitere Anforderungen gestellt worden seien außer einer Beteiligung an den Erkenntnissen, die durch die XKeyscore-Analysen erzielt

2928)
2929)
2930)
2931)
2932)

Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 21; Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 80; Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 25; Berfuß, ProtokollNr. 96 I, S. 19, 56; Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I; Genkova, Protokoll-Nr. 89 I, S. 107 [Anm.: Terms inhaltlich nicht bekannt];
A. Sch., Protokoll-Nr. 77 II, S. 30 [Anm.: Zeuge kennt die Terms „aus der Zeitung“].
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 81.
Snowden-Dokument: „Information Paper“ der NSA vom 17. Januar 2013, MAT A Sek-4/1i, Bl. 2.
Abg. Renner (DIE LINKE.), Protokoll-Nr. 94 I, S. 30; BfV-interner Vermerk vom 13. Juli 2012, MAT A BfV-9/1 (Tgb.-Nr. 21/14
– GEHEIM), Band 1, Bl. 76 (77) (VS-NfD – insoweit offen); eingestufte Angaben zur Fragestellung finden sich auch in: BfVinterner Vermerk vom 7. Oktober 2011, MAT A BfV-9/3 (Tgb.-Nr. 68/14 – GEHEIM), Band 6, Bl. 91 (93) (VS-VERTRAULICH).
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 30.

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