Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 635 –
Drucksache 18/12850
Recht erfolgen könne.2920 Ebenso wurden die Terms auf Initiative der deutschen Seite hin dahingehend modifiziert.2921
Der Zeuge Treuenfels hat dazu ausgeführt:
„Insbesondere ist auf unser Betreiben hin noch mal deutlicher gemacht worden, dass
deutsche Gesetze einzuhalten sind.“2922
Es habe Formulierungsänderungen gegeben.2923
„Also, die Terms of Reference sind diskutiert worden, sind auch nach Wünschen des
BfV angepasst worden, und es ist aufgenommen worden an mehreren Stellen der Hinweis auf Übermittlung ausschließlich im Rahmen der deutschen Gesetze. [...]“2924
„[...] Es ist den Amerikanern immer deutlich gemacht worden, dass es nur um Datenübermittlungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten geht, und das ist von den
Amerikanern auch akzeptiert worden.“2925
–
Der Jurist und von Februar 2012 bis Mai 2013 Gruppenleiter 2B und heutige Abteilungsleiter 3 im
BfV, Zeuge Berzen, hat im Rahmen seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss erklärt, er
sei davon ausgegangen, dass die an den Verhandlungen beteiligten Kollegen aus der Abteilung 6 der
US-Seite verdeutlicht hätten, dass es sich beim BfV um „keine SIGINT-Behörde“ handle, eine TKÜ
im BfV daher nur im Rahmen von Individualüberwachungen durchgeführt werde.2926
„Als Jurist kann ich Ihnen nur sagen, dass wir, also die deutsche Seite darauf bestanden
hat, in der Ergänzung auf die Beschränkung der Übermittlungsmöglichkeit nach deutschem Recht und Gesetz hinzuweisen. Das ist an mehrfacher Stelle der Terms of Reference noch hinein verhandelt worden, über den ursprünglichen Entwurf hinaus, an
der zweiten Stelle. Und spätestens an der Stelle sollte es dann auch für den Partner
deutlich sein, dass sich Deutschland nur im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten
am Informationsaustausch beteiligt. Dass die NSA naturgem� ein weites Interesse
hat, Informationen zu erhalten, kann man, glaube ich, unterstellen. Aber wir sind eben
limitiert in den Möglichkeiten der Informationsweiterleitung.“2927
Der Untersuchungsausschuss ist auch der Frage nachgegangen, wie die sog. ToR auf der Arbeitsebene umgesetzt wurden. Insbesondere ist von Interesse gewesen, ob der Inhalt der sog. ToR den Mitarbeitern bekannt
war.
2920)
2921)
2922)
2923)
2924)
2925)
2926)
2927)
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 81; Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 36; so auch in: Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 II – Auszug offen,
S. 9, 13.
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 81; Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 13.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 13.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 13.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 II – Auszug offen, S. 13.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 36.
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 69.
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 81.