Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

nach XKeyscore stattfindet. Aus der Nutzung von XKeyscore sind aber keinerlei Daten an die US-Amerikaner abgeflossen.“2891
An anderer Stelle hat der Zeuge Dr. Rogner erklärt:
„Es gab keine Gegenleistungen für die Überlassung von XKeyscore. XKeyscore ist
eine der Maßnahmen, die die Amerikaner uns angeboten haben. Und es ist in der Gesamtschau der Informationsfluss zu sehen. [...]“2892
So hat sich auch der für Öffentliche Sicherheit zuständige Abteilungsleiter im BMI, der Zeuge Stefan Kaller,
dessen Abteilung für die Aufsicht über das BfV zuständig ist, vor dem Untersuchungsausschuss geäußert:
„[...] Und eine irgendwie geartete Abrede, es gäbe dafür im Gegenzug irgendwelche
Daten, die existiert schlicht und einfach nicht. Davon haben sich meine Mitarbeiter
auch überzeugt, klar.“2893
An andere Stelle hat der Zeuge Kaller weiter ausgeführt: „Es gibt nicht solche Vertragsabreden: Ich gebe dir
dieses, und du gibst mir jenes.“ Der Informationsaustausch stehe im beidseitigen Interesse und die Partnerdienste würden sich in unterschiedlicher Hinsicht unterstützen. Der Bereitstellung von XKEYSCORE an das
BfV habe keine konkrete Gegenleistung gegenüber gestanden, der Austausch von rechtmäßig erhobenen Daten gehöre vielmehr zu den nachrichtendienstlichen Gepflogenheiten.2894
Der Zeuge Berzen hat allgemein zum Interesse der Amerikaner erklärt, man könne annehmen, dass die NSA
„naturgemäß ein weites Interesse“ am Informationserhalt habe.2895
Der Zeuge Treuenfels hat in seiner Vernehmung zu den Erwartungen der NSA ausgeführt:
„[...] dass das BfV durch XKeyscore in die Lage versetzt werden würde, weitergehende Analysen zu fahren, dadurch wertigere Erkenntnisse zu erzielen und, wenn amerikanische Interessen betroffen sind und wenn die gesetzlichen Übermittlungsvoraussetzungen vorliegen, diese Erkenntnisse auch an die Amerikaner zu übermitteln.“2896
Auch in einigen eingestuften Dokumenten findet die Erwartungshaltung der US-Seite Erwähnung.
bb)

Konkrete Formulierungen in den Terms of Reference

Der Ausschuss ist auch der Frage nachgegangen, welche konkreten Vereinbarungen im Hinblick auf von der
NSA erwartete Gegenleistungen in den Terms of Reference (ToR) enthalten waren.
Der Zeuge Berzen hat dazu allgemein bekundet:

2891)
2892)
2893)
2894)
2895)
2896)

Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 87.
Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 136.
Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 29.
Vgl. Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 36.
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 81.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 30.

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