Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Technische Rahmenbedingungen

XKEYSCORE wurde in Bad Aibling auf herkömmlichen, kommerziell verfügbaren Servern eingesetzt2738,
die speziell für diese Software beschafft wurden2739. Es wurde von BND-Mitarbeitern in einem abgeschirmten BND-Netzwerk betrieben. Mit XKEYSCORE soll der BND weder auf NSA-Datenbanken zugreifen,
noch soll die NSA Zugriff auf das beim BND eingesetzte System gehabt haben.
XKEYSCORE sei kein Teil eines Netzwerkes der NSA gewesen, wie der Zeuge R. U. in seiner Vernehmung
betont hat:2740
„XKeyscore wird von BND-Mitarbeitern betrieben und ist in einem abgeschirmten
BND-Netzwerk integriert. Mit XKeyscore kann der BND weder auf NSA-Datenbanken zugreifen noch hat die NSA Zugriff auf das beim BND eingesetzte System. Damit
ist XKeyscore kein Teil eines Netzwerkes der NSA; vielmehr wird die Software vom
BND in Übereinstimmung mit dem Gesetz genutzt.“2741
Auch der Zeuge W. K., Unterabteilungsleiter T1 im BND und damit zuständig für die Außenstellen des BND,
hat ausgeführt:
„Ich habe auch gelesen […], dass es angeblich da ein Netzwerk geben soll mit Erfassungssystemen, XKeyscore. So ist es bei uns nicht. Wir haben das als Stand-aloneSystem für die Analyse. Wir sind an keinem Netzwerk beteiligt mit den USA, und
unsere Erfassungssysteme sind die Antennen und technischen Geräte, die wir an den
Außenstellen haben.“2742
Einzelheiten hat der Zeuge J. Z. in eingestufter Sitzung ausgeführt.2743
US-Spezialisten sollen für Software-Updates von XKEYSCORE eingesetzt worden sein. Allerdings soll dies
„gemeinsam mit BND-Mitarbeitern“ stattgefunden haben.2744 Auch der Zeuge R. U. hat vor dem Ausschuss
ausgeführt, dass die Software von US-Seite mit Updates versorgt worden sei; Personal des BND sei lediglich
in der Lage gewesen, die Software zu nutzen und bei einem Ausfall der IT wiederherzustellen.2745
Die Zeugin Gabriele Löwnau, Referatsleiterin V bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI), hat in ihrer Vernehmung vor dem Ausschuss ausgesagt, dass die Software zwar
von den USA zur Verfügung gestellt worden sei, nach ihrem Kenntnisstand aber „nicht gemeinsam betrieben“ werde.2746 Ihr sei im Zuge der Kontrolle der Außenstelle [zur Kontrolle der BND-Außenstelle Bad
Aibling durch die BfDI und deren Ergebnis siehe F.III.9.] auch nicht bekannt geworden, dass die

2738)
2739)
2740)
2741)
2742)
2743)
2744)
2745)
2746)

R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 52, J. Z., Protokoll-Nr. 14 II (Tgb.-Nr. 55/14 - GEHEIM), S. 70.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 17.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 9.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 9; vgl. auch Antwortentwurf des BK auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion vom 26. Juli 2013,
MAT A BK-1/5, Bl. 74 (VS-NfD – insoweit offen).
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 16.
J. Z., Protokoll-Nr. 14 II (Tgb.-Nr. 55/14 – GEHEIM), S. 54, 58.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 105.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 19.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 104.

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