Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
das ist ein eher technischer Begriff -, zunächst mal festzustellen: Was für eine Art von
Verkehren ist das? Was kann man vielleicht zu der Verbindung von A nach B an den
Verkehren erkennen? Haben wir überhaupt eine Chance, diese Verkehre in eine Form
zu bringen, dass wir damit was anfangen können? Also ganz verschiedene Fragen. Das
verstehen wir unter Streckenabklärung.
Im Best Case kommt am Ende nachher raus oder kann rauskommen, dass man sagt:
Okay, von der ganzen technischen Seite aus kriegen wir das alles hin. - Und dann,
ganz am Schluss, wenn die anderen Fragen, also beispielsweise auch die Beziehung
von wo nach wo, interessant sind, sagen wir unter Umständen: So, jetzt gucken wir
mal für ein paar Tage rein, um festzustellen, ob das tatsächlich irgendwas ist, was im
Sinne unseres Auftrags, unserer Abnehmer relevant ist. - Da gibt es dann zwei Möglichkeiten: Entweder die Antwort lautet Ja; dann wird es in die Produktion übernommen. Oder die Antwort lautet Nein; dann wird es wieder abgeschaltet.“2733
Bei dem Einsatz im Rahmen der Streckenabklärung, der „im laufenden Betrieb“ erfolge, seien keine Daten
auf Servern abgelegt worden.2734
Bei bestimmten, speziell „dekodierten“ Verfahren werde XKEYSCORE auch zum Lesbarmachen von Datenströmen eingesetzt:2735
„Im Prinzip sind es genau solche Aufgaben: Das Decodieren oder Demodulieren […]
von speziellen Verfahren, für die wir keine Technik zur Verfügung hatten oder nicht
zu dem Zeitpunkt zur Verfügung hatten. Das umreißt es eigentlich im Wesentlichen.
Es gibt eine Unmenge an technisch unterschiedlichen Verfahren, für die Sie im Einzelnen eine Spezialsoftware oder Spezialhardware brauchen, die diese dann lesbar
macht, um sie überhaupt auswerten zu können, um überhaupt die ND-Relevanz feststellen zu können, und das sind diese vielen Produkte, die da auch in der Presse kursiert
sind, glaube ich, von denen wir auch einige einsetzen.“2736
Schließlich erfolgten Trainingsmaßnahmen für den BND zur Nutzung von XKEYSCORE.2737
2733)
2734)
2735)
2736)
2737)
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 47.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 17.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 16.
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 54.
Antwortentwurf des Rechtsreferats der Abteilung TA im BND auf einen Fragenkatalog des BfDI vom 8. August 2013, MAT A
BND-1/6a, Bl. 271 (272 f.), (VS-NfD – insoweit offen).