Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 601 –
Drucksache 18/12850
desregierung im September 2013 erklärt, dass eine Unterrichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über bzw. eine Einbeziehung in die Erprobung und Nutzung von XKEYSCORE
weder aus technischen noch aus rechtlichen Gründen erforderlich gewesen sei.2729 Ebenfalls im September
2013 gab die Bundesregierung als Rechtsgrundlage für den Einsatz von XKEYSCORE durch den BND „§ 1
Absatz 2 BNDG“ an.2730
Im Bereich der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung wurde es für verschiedene Zwecke verwendet:
Im Bereich der paketvermittelten Kommunikation (IP-Verkehre) setzte der BND die Software
XKEYSCORE ein, um zu analysieren, ob die erfasste Kommunikationsstrecke relevante Inhalte transportiert.
XKEYSCORE machte die transportierten Kommunikationen dazu lesbar.2731
Bereits bei der Streckenauswahl kam XKEYSCORE eine zentrale Rolle zu:
„Sie müssen auf irgendeine Art und Weise mithilfe von Sachdaten auch feststellen:
Bin ich auf der richtigen Strecke? Solche Instrumente hatten wir nicht. Das sind sehr
komplexe technische Systeme, Software im weitesten Sinne, die uns ermöglicht, eine
solche Auswertung zu machen, um festzustellen: Bin ich auf der richtigen Strecke?
Habe ich die richtigen nachrichtendienstlich relevanten Ziele auf dieser Strecke? Es
ist im Wesentlichen für uns ein Analysewerkzeug.“2732
Der Zeuge E. B. hat den Prozess der „Abklärung“ satellitengeführter Strecken, für den XKEYSCORE in
Schöningen eingesetzt wurde, wie folgt beschrieben:
„Sie haben auf satellitengeführten Strecken oder auf satellitengeführter Kommunikation eine Unterteilung in verschiedene Strecken. Sie können das auch ‚in Frequenzen‘
nennen, die teilweise ja auch von unterschiedlichen Providern genutzt werden.
Und diese Strecken sind ja dadurch gekennzeichnet, dass die darin übertragenen Dinge
sehr unterschiedlicher Natur sein können. Das fängt ganz banal an mit Fernsehkanälen,
mit Radiokanälen. Das können Netze sein von Institutionen, größeren Firmen, die
weltweit kommunizieren über ihre Netze. Das können Anbindungen von Internetprovidern sein. Das kann alles Mögliche sein.
Unser Kerngeschäft gerade im BND, der darauf angewiesen ist, so früh wie möglich
Daten zu reduzieren, weil wir im Verhältnis zu dem Dienst, den Sie heute schon mehrfach zitiert haben, um Welten geringer sind, was das Personal betrifft, und um noch
größere Welten geringer, was die finanziellen Ressourcen betrifft - - Deswegen müssen wir so früh wie möglich eine Unterscheidung treffen, ob das überhaupt im Sinne
unseres Auftrags, unseres Abnehmers verspricht, Meldungen zu generieren. Das verstehen wir unter Streckenabklärung. Das heißt, wir schauen darauf und versuchen 2729)
2730)
2731)
2732)
Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf BT-Drs. 17/14797, dort zu 4 und 5.
Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 17/14739, dort zu 68.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 19
W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 16.