Drucksache 18/12850
– 550 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Aus diesem Bericht ergibt sich zudem die Gesamtzahl der durch BfV, BND und MAD in die Überwachung
einbezogenen Betroffenen von G 10-Maßnahmen: Die Anzahl der Hauptbetroffenen nach § 3 Abs. 1 Artikel 10-Gesetz schwankte zwischen 351 im ersten und 345 im zweiten Halbjahr 2014 (erstes und zweites
Halbjahr 2013: 342 und 354 Hauptbetroffene).2367
Laut des PKGr-Berichts 2016 umfassten die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen
im Berichtsjahr 2014 „einen Großteil der in § 3 Abs. 1 Artikel 10-Gesetz aufgeführten Straftaten. Sie betrafen
– jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2014 – insbesondere die Bereiche Islamismus (50
bzw. 47 Verfahren), und Ausländerextremismus (jeweils 4 Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen
Bereich (19 bzw. 20 Verfahren). Im Bereich Linksextremismus gab es kein Verfahren, im Rechtsextremismus jeweils 2 Verfahren“.2368
bb)
Datenübermittlung an den BND
BfV und BND tauschen sich zu „gemeinsamen Arbeitsfeldern“ aus.2369
Die Zeugin Delmdahl hat bekundet, dass eine Datenübermittlung an den BND ausschließlich im Rahmen der
§ 19 BVerfSchG und § 4 Artikel 10-Gesetz erfolge.2370
Eine Übermittlung von Rohdaten finde auch hier nicht statt.2371
cc)
Datenübermittlung an AND
aaa) Verfahren
Nach Schilderung des Zeugen Berzen, der seit Mai 2013 die Abteilung 3 des BfV leitet, erfolge jede Datenübermittlung durch das BfV an ausländische Dienste unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.2372
Eine Datenübermittlung an ANDs erfolge mithin ausschließlich im Rahmen des § 19 BVerfSchG und § 4
Artikel 10-Gesetz.2373
Der Zeuge Berfuß hat dazu ausgesagt:
„Der Informationsaustausch mit der NSA ist nicht speziell, sondern so wie mit allen
anderen Nachrichtendiensten auch; er ist im Gesetz geregelt. – Im Bundesverfassungsschutzgesetz, § 19 Absatz 3. Und bezieht sich jeweils immer auf operative Einzelfälle,
2367)
2368)
2369)
2370)
2371)
2372)
2373)
PKGr-Bericht gem. § 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10Gesetz – G 10) über die Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den §§ 3, 5, 7a und 8 G 10 vom 29. Januar
2016, BT-Drs. 18/7423, S. 5; so auch zitiert von Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 63.
PKGr-Bericht gem. § 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10Gesetz – G 10) über die Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den §§ 3, 5, 7a und 8 G 10 vom 29. Januar
2016, BT-Drs. 18/7423, S. 5.
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 94.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 47.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 II – Auszug offen, S. 17.
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 63.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 47; Dettmer, Protokoll-Nr. 98 I, S. 109.