Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
IV.
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Drucksache 18/12850
Plenardebatte und Einsetzungsbeschluss
Am 20. März 2014 nahm der Deutsche Bundestag diesen Antrag einstimmig an.45
In der vorangehenden Aussprache46 zeigten sich die Vertreter aller Fraktionen erfreut darüber, dass der Untersuchungsausschuss von der Gesamtheit des Bundestages getragen werde. Einigkeit bestand auch dahingehend, dass der Untersuchungsgegenstand wesentliche gesellschaftliche Grundfragen betreffe.
Der Abg. Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) erklärte: „Ich glaube, dass wir am Anfang einer Zeit sind,
in der wir auf der einen Seite realisieren, dass uns die neuen Medien – auch das Internet – unheimliche
Chancen bieten, während wir auf der anderen Seite aber auch erkennen müssen, dass der Bereich der neuen
Medien – das gilt auch für das Internet – kein schrankenloser, unreglementierter Raum sein darf und auch
Staaten und große Unternehmen Regeln und Schranken brauchen.“ Eine verdachtsunabhängige massenhafte
Erfassung und Auswertung von Daten deutscher Bürger und Unternehmen sei nicht hinnehmbar.47 Der Abg.
Clemens Binninger (CDU/CSU) äußerte, „eine Gesellschaft, in der niemand mehr kommunizieren kann, sich
bewegen kann, E-Mails schreiben kann, ohne dass er damit rechnen muss, dass das gespeichert und überwacht wird“, sei nicht mehr frei und fügte hinzu, eine massenhafte Überwachung ohne Anlass in jedem Lebensbereich sei „mit unserem Verständnis von Datenschutz und unserem Verfassungsverständnis nicht vereinbar“.48 Der Abg. Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) vertrat die Auffassung, „unser Verständnis von Bürgerrechten, hier insbesondere unser Verständnis vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das das
Bundesverfassungsgericht ja schon vor Jahrzehnten als Grundrecht etabliert hat, und unser Verständnis vom
Recht auf die Möglichkeit einer geschützten Kommunikation“ seien „fundamental bedroht“.49
Die Abg. Dr. Eva Högl (SPD) erklärte, „die massenhafte Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat ohne jeden Verdacht und Anlass“ sei ein Skandal und stelle eine Grund- und Menschenrechtsverletzung dar.50 Der Abg. Christian Flisek (SPD) betonte, die mit dem Untersuchungsauftrag gestellten Fragen beträfen „die elementaren Grundrechte unserer Verfassung, Grundrechte, die ihre Wurzeln nach
unserem Verfassungsverständnis in der Unantastbarkeit der Menschenwürde haben“.51 Mit der Einsetzung
des Untersuchungsausschusses werde die klare Botschaft ausgesendet, „dass wir unter den völlig veränderten
Kommunikationsbedingungen im 21. Jahrhundert unsere Grundrechtsstandards verteidigen und die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger auf Privatheit und Vertraulichkeit nicht einfach auf dem globalen
digitalen Altar opfern werden“.52
Die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) wies darauf hin, dass es um die Zukunft der Grundrechte in einer
digitalisierten Welt gehe. Die Demokratie sei durch ein System totaler Überwachung und Kontrolle in Gefahr.53
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Plenarprotokoll 18/23, S. 1828 (B).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1816 (D) bis 1828 (B).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1816 (D).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1822 (A) und (D).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1827 (B).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1820 (D).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1826 (C).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1824 (D).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1819 (C).