Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der Abg. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betonte, eine massenhafte anlasslose
Überwachung sei verfassungswidrig. Es gehe um nichts weniger als um die Wiederherstellung verfassungsgemäßer Verhältnisse.54
Weitgehende Einigkeit bestand ferner dahingehend, dass sich die Tätigkeit des Ausschusses nicht auf die
Aufarbeitung vergangener Ereignisse beschränken dürfe, sondern auch der Erarbeitung zukunftsfähiger Lösungen dienen solle.
Nicht einheitlich beurteilt wurde hingegen, in welchem Maße die Arbeit des Ausschusses öffentlich stattfinden müsse.
Der Abg. Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) hob hervor, es sei eine kluge Entscheidung gewesen, den
Ausschuss nicht zu groß werden zu lassen, da dieser intensiv mit Daten und Informationen zu tun haben
werde, die den Diensten zuzuordnen und als GEHEIM einzustufen seien.55
Die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) entgegnete, ihre Fraktion werde alles in ihren Kräften Stehende tun,
jedem Versuch entgegenzutreten, aus einem öffentlich tagenden Ausschuss eine „geheim tagende parlamentarische Kontrollkommission light oder 2“ zu machen. Die Durchdringung der digitalen Welt durch Dienste,
ihre Helfer und Auftraggeber sei nicht mit geheimen Methoden aufzuklären.56
Der Abg. Clemens Binninger (CDU/CSU) erwiderte: „Ich sichere Ihnen zu: Was geht, machen wir öffentlich.
Es kann aber sein, dass wir geheim tagen müssen. Das gab es übrigens in jedem Untersuchungsausschuss.
Auch im NSU-Ausschuss haben wir immer wieder einmal nichtöffentlich getagt. Wir haben sogar geheim
getagt. Wir hatten Geheim eingestufte Akten; das gibt es in jedem Ausschuss. Daraus kann man nicht schließen, dass etwas vertuscht wird. Es hängt übrigens nicht von den Personen im Ausschuss ab, ob wir öffentlich
oder geheim tagen. Dies ist immer in der Sache begründet. Ich sichere Ihnen aber ausdrücklich zu, dass wir
kein Interesse daran haben, möglichst viele Sitzungen hinter geschlossenen Türen abzuhalten. Sie wird es
trotzdem geben müssen. Dies gehört zu einer fairen Bewertung.“57
Zur Frage einer Vernehmung Edward J. Snowdens als Zeugen erklärte die Abg. Martina Renner (DIE
LINKE.), ihre Fraktion wolle, dass „derjenige, der uns allen die Augen geöffnet hat“ in einer Form vor dem
Ausschuss aussagen könne, die ihn nicht selbst gefährde.58
Der Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vertrat die Auffassung, Deutschland und
auch viele andere Staaten erwarteten, dass der Ausschuss Herrn Snowden als Zeugen in Deutschland höre.
Er fügte hinzu, Herr Snowden könne helfen, die Wahrheit herauszufinden, wenn Nachfragen möglich seien.59
Der Abg. Christian Flisek (SPD) erklärte, dass kein zugängliches Beweismittel von vornherein ausgeschlossen werden dürfe und man die Augen nicht davor verschließen könne, dass die Aussage desjenigen, der das
Ganze ins Rollen gebracht habe, natürlich auch ein taugliches Beweismittel sei. Selbstverständlich komme
Edward J. Snowden als Zeuge für den Ausschuss in Betracht. In welcher Weise seine Vernehmung erfolgen
54)
55)
56)
57)
58)
59)

Plenarprotokoll 18/23, S. 1821 (D).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1817 (A).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1819 (B).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1823 (B).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1819 (B).
Plenarprotokoll 18/23, S. 1824 (C).

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