Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Zu weiteren Gesprächen mit dem damaligen Leiter der NSA Keith Alexander und dem damaligen DNI James
Clapper reisten der damalige Präsident des BND Gerhard Schindler und der Präsident des BfV Dr. HansGeorg Maaßen am 4. November 2013 in die USA.1944
Vor dieser Reise waren nach Ansicht des BND-Präsidenten die Aussichten für ein Abkommen zwischen
beiden Diensten auch aufgrund von Äußerungen der NSA sehr positiv. Wesentlich komplizierter sei aber die
Frage gewesen, ob sich die anderen US-Dienste einer solchen Vereinbarung anschließen würden.1945
Auf Nachfrage hat der Zeuge Gerhard Schindler gegenüber dem Ausschuss bestätigt, dass die oben dargestellten Inhalte des Angebots vom 5. August 2013 [Siehe unter C.V.1.a) bb)] auch Gesprächsgegenstand am
4. November 2013 waren.1946 Er hat bei dieser Gelegenheit zudem auf das Gespräch vom 6. September 2013
mit James Clapper hingewiesen. Auf die Frage, ob es richtig sei, dass er am 4. November 2013 „mit dem
Chef der NSA und dem US-Geheimdienstkoordinator ein Gespräch geführt“ habe, hat der Zeuge Schindler
geantwortet:
„Und nach meiner Erinnerung ist der 4. November richtig; aber dazwischen gab es mit
Sicherheit ein weiteres Gespräch. Also, das ist nicht das einzige Gespräch, das jetzt
hier in der Zwischenzeit stattgefunden hat, sondern ich glaube, ich war im September
nämlich auch in den USA und habe dort auch konkret über das Abkommen verhandelt.“1947
Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel veröffentlichte eine Woche später – am 11. November 2013 – einen
Bericht, dass es ein „No Spy-Abkommen“ im engeren Sinne nicht geben werde:
„Ein No-Spy-Abkommen werde es nicht geben, diese Botschaft erhielten die deutschen Gesandten sowohl bei der NSA als auch anschließend in Langley, wo sie CIAChef John O. Brennan trafen. Für denkbar halten die Amerikaner lediglich eine vage
Übereinkunft zwischen den Geheimdiensten, die nun in einer Rohfassung vorliegt. In
Videokonferenzen mit der NSA will BND-Chef Schindler - als Verhandlungsführer
auf deutscher Seite – in den kommenden Wochen die genaue Wortwahl abstimmen.
Das Papier (Arbeitstitel: ‚Kooperationsvereinbarung‘) besteht aus zwei Passagen. […]
Als deutlich sperriger erweist sich Teil zwei des Papiers, in dem es um den sensiblen
Bereich der Spionage gehen soll – und mögliche No-Spy-Vereinbarungen. Da scheinen die Spielräume der Amerikaner klein. Und ihre Bedenken sind ja nachvollziehbar:
Ein expliziter Verzicht auf Spionage-Operationen käme dem Eingeständnis früherer
Sünden gleich. Zudem würde ein verbindliches No-Spy- Abkommen niemals geheim
bleiben – und Begehrlichkeiten bei vielen anderen Staaten wecken.

1944)
1945)
1946)
1947)

Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 16; Hintergrundinformation vom 19. Dezember 2013, MAT A BMI-1 /2e, Bl. 71 (96, 106) (VSNfD - insoweit offen).
Ergebnisprotokoll vom 4. November 2013, MAT A BND-1/2a, Bl. 357 (VS-NfD - insoweit offen); Schindler, Protokoll Nr. 54 I,
S. 16 f.
Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 16.
Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 16.

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