Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Mir ist damals mitgeteilt worden, dass die US-Seite bereit sei, über ein Kooperationsabkommen zu verhandeln, das auch das gegenseitige Ausspähen untersagt.“1932
Vorschläge zum Ablauf der Gespräche und zur Strukturierung des Abkommens wurden von US-Seite am
20. September 2013 unterbreitet.1933
Laut Vorschlag vom 27. September 2013 sollten im Zeitraum vom 21. bis 23. Oktober 2013 erste Gespräche
stattfinden.1934 Drei Wochen später wurde der Leiter der Abteilung Technische Aufklärung im BND Hartmut
Pauland über diesen Termin informiert. Per E-Mail wurde ihm mitgeteilt, dass es sich bei dem nun für den
22. Oktober 2013 kurzfristig geplanten Gespräch zwischen Vertretern des BND und der NSA um „das erste
Abstimmungsgespräch zum geplanten Kooperationsabkommen BND-NSA“ handele.1935
Dazu wurde beim BND ein Arbeitsentwurf für ein Kooperationsabkommen erstellt und am 17. Oktober 2013
innerhalb des Hauses ausgetauscht. Die englische Übersetzung sollte für den 21. Oktober 2013 fertig gestellt
werden, um sie rechtzeitig an die US-Delegation weiterleiten zu können.1936 Hartmut Pauland äußerte in
diesem Zusammenhang am 18. Oktober 2013 per E-Mail den Wunsch, den Entwurf gerne sehen zu wollen.1937
Dieses erste Gespräch fand daraufhin am 22. Oktober 2013 in Berlin zwischen der Leiterin der SUSLAG und
einem Verantwortlichen aus dem Leitungsstab des BND statt.1938 Die zwei ursprünglich ebenfalls zur Teilnahme vorgesehenen Mitarbeiter aus Washington hatten die Reise hingegen absagen müssen.1939 Bei dem
Gespräch wurde auch der Arbeitsentwurf des Kooperationsabkommens überreicht, der zuvor innerhalb des
BND abgestimmt worden war.1940 Unter anderem gab die Residentur Washington am 21. Oktober 2013 dazu
eine Stellungnahme ab.1941 Gestaltet war der Entwurf als Memorandum of Agreement (MoA) zwischen der
NSA und dem BND.1942
Der Entwurf enthielt im Kern die Ziele, wie sie laut Zeugenaussagen1943 bereits mündlich am 5. August 2013
[siehe C.V.1.a) bb)] vereinbart worden seien, nämlich keine Verletzung der jeweiligen nationalen Interessen,
keine gegenseitige Spionage, keine wirtschaftsbezogene Ausspähung, keine Verletzung des jeweiligen
Rechts.

1932)
1933)
1934)
1935)
1936)
1937)
1938)
1939)
1940)
1941)
1942)
1943)

Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 119.
Chronologie „Kooperationsabkommen NSA/BND“ vom Januar 2014, MAT A BND-1/21a, Bl. 311 (313) (VS-NfD - insoweit offen).
E-Mail vom 27. September 2013, MAT A BND-1/8a_10, Bl. 239 (VS-NfD - insoweit offen).
E-Mail vom 17. Oktober 2013, MAT A BND-1/11b, Bl. 47 (VS-NfD - insoweit offen).
E-Mail vom 17. Oktober 2013, MAT A BND-1/11b, Bl. 46 (VS-NfD - insoweit offen).
E-Mail vom 18. Oktober 2013, MAT A BND-1/11b, Bl. 49 (VS-NfD - insoweit offen).
Besuchsprogramm vom 22. Oktober 2013, MAT A BND-1/11k, Bl. 296 f. (VS-NfD - insoweit offen).
Chronologie „Kooperationsabkommen NSA/BND“ vom Januar 2014, MAT A BND-1/21a, Bl. 311 (314) (VS-NfD - insoweit offen).
E-Mails vom 17. und 21. Oktober 2013, MAT A BND-1/11k, Bl. 291 f. (VS-NfD - insoweit offen).
Stellungnahme vom 21. Oktober 2013, MAT A BND-1/11k, Bl. 291 (293 ff.) (VS-NfD).
Stellungnahme vom 21. Oktober 2013, MAT A BND-1/11k, Bl. 291 (293) (VS-NfD - insoweit offen).
Vgl. beispielsweise Fritsche, Protokoll-Nr. 55 I, S. 29, Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 77, Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 15,
Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 125.

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