Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

2. Wurde Telekommunikation (Telefongespräche, SMS, E-Mails etc.) oder Internetnutzung von Mitgliedern der Bundesregierung und Bediensteten des Bundes sowie
von Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder anderer Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland durch Nachrichtendienste der genannten Staaten erfasst oder
ausgewertet? Seit wann und in welchem Umfang erfolgte dies?
3. Weshalb wurden gegebenenfalls derartige Kommunikationserfassungen von Stellen
des Bundes nicht früher bemerkt und unterbunden?
4. Welche Strategie zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf Daten oder Abfluss
von Daten aus IT-Systemen des Bundes hat die Bundesregierung im Untersuchungszeitraum verfolgt und wie wurde diese weiterentwickelt?
5. Waren die von der Bundesregierung der Öffentlichkeit mitgeteilten Informationen
zu den vorgenannten Fragen zutreffend? Waren die von der Bundesregierung gegenüber Abgeordneten oder parlamentarischen Institutionen mitgeteilten Informationen
zu den vorgenannten Fragen zutreffend und umfassend? Hat die Bundesregierung alle
bestehenden gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Parlamentarischen
Kontrollgremium, der G 10-Kommission sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfüllt? Sind diesen Kontrollinstitutionen relevante Informationen vorenthalten worden;
III. ob Empfehlungen zur Wahrung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes
der informationellen Selbstbestimmung, der Privatsphäre, des Fernmeldegeheimnisses
und der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme sowie der sicheren und vertraulichen Kommunikation in der staatlichen Sphäre geboten sind.
Hierzu soll der Ausschuss klären:
1. Sind rechtliche und technische Veränderungen am deutschen System der nachrichtendienstlichen Auslandsüberwachung nötig, um der Grund- und Menschenrechtsbindung deutscher Stellen vollauf gerecht zu werden und gegebenenfalls welche?
2. Sind rechtliche und technische Veränderungen bezüglich der Übermittlung, Entgegennahme und des Austausches von Informationen mit ausländischen Sicherheitsbehörden nötig, um der Bindung der Bundesregierung und aller deutschen Stellen an die
Grund- und Menschenrechte vollauf gerecht zu werden und gegebenenfalls welche?
3. Durch welche Maßnahmen rechtlicher, organisatorischer oder technischer Art kann
sichergestellt werden, dass der garantierte Schutz der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation von, nach und in Deutschland bestmöglich verwirklicht wird,
damit Bürgerinnen und Bürger sowie Träger von Berufsgeheimnissen und Zeugnisverweigerungsrechten und Träger von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor einer

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