Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

13. In Anwendung welcher IT-Sicherheitskonzepte hat die Bundesregierung in ihrem
Verantwortungsbereich Gestaltung und Betrieb von Telekommunikations- und ITStrukturen, Dateien, Registern und Verwaltungsprozessen gegen unberechtigten Datenabfluss und -zugriff Dritter gesichert?
14. Haben US-amerikanische Stellen auf deutschem Staatsgebiet oder von diesem ausgehend Telekommunikationsüberwachungen, Festnahmen oder gezielte Tötungen
durch Kampfdrohneneinsätze durchgeführt oder veranlasst? Welche Erkenntnisse lagen Stellen des Bundes zu welchem Zeitpunkt hierüber gegebenenfalls vor? Waren sie
an der Vorbereitung oder Durchführung derartiger Maßnahmen gegebenenfalls in irgendeiner Form beteiligt oder haben sie gebilligt? Welche Reaktionen auf solche Erkenntnisse waren gegebenenfalls geboten und welche wurden ergriffen?
15. Inwiefern haben die Bundesregierung sowie die ihr nachgeordneten Dienststellen
US-amerikanischen Sicherheitsbehörden ermöglicht, an Befragungen von Asylbewerbern teilzunehmen oder solche Befragungen eigenständig durchzuführen?
16. Welche Tätigkeiten haben die Bundesregierung nebst ihr nachgeordnete Dienststellen gegebenenfalls je wann ergriffen, um auf eine Aufklärung, Strafverfolgung und
Beendigung dieser Praktiken hinzuwirken, beziehungsweise weshalb und gegebenenfalls aufgrund welcher Umstände und Einflussnahmen ist dies unterblieben?
17. Waren die von der Bundesregierung der Öffentlichkeit mitgeteilten Informationen
zu den vorgenannten Fragen zutreffend? Waren die von der Bundesregierung gegenüber Abgeordneten oder parlamentarischen Institutionen mitgeteilten Informationen
zu den vorgenannten Fragen zutreffend und umfassend? Hat die Bundesregierung alle
bestehenden gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Parlamentarischen
Kontrollgremium, der G 10-Kommission sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfüllt? Sind diesen Kontrollinstitutionen relevante Informationen vorenthalten worden;
II. ob und inwieweit Daten über Kommunikationsvorgänge und deren Inhalte (mittels
Telekommunikation oder Gespräche einschließlich deren Inhalte wie etwa Gesetzentwürfe oder Verhandlungsstrategien) von Mitgliedern der Bundesregierung, Bediensteten des Bundes sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder anderer Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, durch Nachrichtendienste der unter
Nummer I. genannten Staaten nachrichtendienstlich erfasst oder ausgewertet wurden.
Hierzu soll der Ausschuss prüfen:
1. Wurde der Datenverkehr von Stellen des Bundes durch Nachrichtendienste der genannten Staaten erfasst oder überwacht? Waren hiervon auch deutsche Vertretungen
im Ausland betroffen? Gegebenenfalls seit wann, wie und in welchem Umfang?

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