Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
auftragte Teil eines systematisierten wechselseitigen oder ‚Ring‘-Tausches geheimdienstlicher Informationen, in dem der jeweils anderen Seite Daten oder Erkenntnisse
übermittelt werden, die diese nach dem jeweils am Ort der Datenerhebung geltenden
Recht selbst nicht erheben darf? Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck
wurden oder werden derartige Daten gegebenenfalls erlangt oder genutzt? Wie wurde
gegebenenfalls sichergestellt, dass die betreffenden Informationen auch nach deutschem Recht erlangt und genutzt werden dürfen? Wie wurde gegebenenfalls sichergestellt, dass nicht Informationen erlangt und genutzt wurden und werden, die nach deutschem Recht nicht hätten erhoben werden dürfen?
8. Waren Stellen des Bundes oder von ihnen mit sicherheitsrelevanten (auch IT-)Aufgaben Beauftragte an der Entwicklung beziehungsweise technischen Umsetzung oder
Anwendung von Programmen wie ‚PRISM‘, ‚TEMPORA‘, ‚XKeyscore‘ oder anderer,
von Diensten der in Nummer I. genannten Länder oder in deren Auftrag für die in den
Nummern I. oder 1. genannten Aktivitäten genutzter Programme in irgendeiner Form
beteiligt? Wer auf deutscher Seite war gegebenenfalls wie, wie lange und woran im
Einzelnen beteiligt?
9. Haben Stellen des Bundes oder von ihnen mit sicherheitsrelevanten (auch IT-)Aufgaben Beauftragte von der NSA, dem GCHQ oder anderen Diensten der in Nummer
I. genannten Länder selbst oder in deren Auftrag entwickelte Programme erhalten, erprobt oder genutzt und haben sie dabei auch auf Datenbestände zugegriffen, die aus in
den Nummern I. oder 1 genannten Kommunikations- und Datenverarbeitungsvorgängen stammten? Wer auf deutscher Seite hat gegebenenfalls welche Programme erhalten, diese wie lange erprobt oder genutzt und dabei auf welche der genannten Datenbestände zugegriffen?
10. Welche Erkenntnisse über Art und Ausmaß derartiger Aktivitäten, die sich gegen
in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Wirtschaftunternehmen richten, lagen
Stellen des Bundes wann vor?
11. Hätten Stellen des Bundes gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt von
derartigen Maßnahmen Kenntnis erlangen können beziehungsweise müssen? Gegebenenfalls welche Stellen wann?
12. Inwieweit wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unverzüglich über Erkenntnisse und Informationen unterrichtet, die geeignet waren, den Verdacht auf Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu begründen? Weshalb und aufgrund welcher Umstände und Einflussnahmen unterblieb
dies gegebenenfalls?