Drucksache 18/12850
– 42 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
kehr) einer Erfassung und Speicherung auf Vorrat sowie einer Kontrolle und Auswertung unterzogen, von der auch Kommunikations- und Datenverarbeitungsvorgänge
von, nach und in Deutschland betroffen waren?
Erfolgte Entsprechendes bei deutschen Staatsangehörigen, die sich im Hoheitsbereich
eines der unter Nummer I. genannten Länder oder in einem Mitgliedsland der EU aufhielten? Erfolgte Entsprechendes durch andere Dienste der unter Nummer I. genannten
Länder? Seit wann, wie, in welchem Umfang und gegebenenfalls auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgte dies?
2. Inwieweit wurden und werden dabei diplomatische Vertretungen und militärische
Standorte genutzt, um Daten über solche Kommunikations- und Datenverarbeitungsvorgänge und deren Inhalte zu gewinnen?
3. Gegen welche Rechtsvorschriften auf deutscher, europäischer und internationaler
Ebene verstießen oder verstoßen derartige Aktivitäten gegebenenfalls?
4. Haben und gegebenenfalls seit wann haben die Bundesregierung, ihr nachgeordnete
Dienststellen oder durch sie mit sicherheitsrelevanten (auch IT-)Aufgaben Beauftragte
Hinweise darauf oder positive Kenntnis von in den Nummern I. oder 1. genannten
Vorgängen? Haben sie eine Beteiligung von Stellen des Bundes oder von ihnen mit
sicherheitsrelevanten (auch IT-)Aufgaben Beauftragter hieran gekannt, gebilligt, unterstützt oder angeordnet?
5. Haben und gegebenenfalls seit wann haben die Bundesregierung, ihr nachgeordnete
Dienststellen oder durch sie mit sicherheitsrelevanten (auch IT-)Aufgaben Beauftragte
Hinweise auf oder positive Kenntnis von in den Nummern I. oder 1. genannten Aktivitäten zu Lasten von anderen Mitgliedstaaten der EU oder der NATO, deren Bevölkerung oder dort ansässigen Unternehmen? Wie wurden solche Kenntnisse gegebenenfalls bewertet und welche Schlüsse wurden daraus gezogen?
6. Welche Vorkehrungen oder Maßnahmen haben Stellen des Bundes ergriffen oder
veranlasst beziehungsweise hätten sie ergreifen oder veranlassen müssen, um die in
den Nummern I. oder 1. genannten Aktivitäten und ihr Ausmaß gegebenenfalls festzustellen und zu unterbinden? Inwieweit, bis wann und weshalb unterblieb dies gegebenenfalls und wer trägt dafür die Verantwortung?
7. Haben Stellen des Bundes oder durch sie mit sicherheitsrelevanten (auch IT-)Aufgaben Beauftragte Daten aus den in den Nummern I. oder 1. genannten Aktivitäten
erlangt oder genutzt sowie dafür möglicherweise Gegenleistungen erbracht? Waren
Stellen des Bundes oder von ihnen mit sicherheitsrelevanten (auch IT-)Aufgaben Be-