Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 425 –
Drucksache 18/12850
Der Fokus der deutschen Spionageabwehr liegt nach wie vor auf den gegnerischen
Nachrichtendiensten. Eine systematische und damit besonders ressourcenintensive
Bearbeitung kann auch künftig nur hinsichtlich der Nachrichtendienste erfolgen, deren
Zielrichtungen in besonderer Weise gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind. Nach meiner Meinung sollte auch hier im Untersuchungsausschuss
nicht aus dem Blick geraten, dass die bedeutsamen nachrichtendienstlichen Gefährdungen nach wie vor eben von anderen als unseren westlichen Verbündeten ausgehen.“1714
In gleicher Weise hat dies der Präsident des BfV Dr. Hans-Georg Maaßen zusammenfassend am Ende seines
Eingangsstatements geschildert:
„Abschließend möchte ich in Bezug auf die Snowden-Veröffentlichungen nochmals
betonen, dass die im BfV eingerichtete Sonderauswertung keine konkreten Nachweise
für technische Aufklärungsmaßnahmen durch die Staaten der Five Eyes auf deutschem
Boden finden konnte. Dennoch haben wir nach den Snowden-Veröffentlichungen im
Bereich der Spionageabwehr den 360-Grad-Blick gestärkt, um entsprechende Aktivitäten aus allen Richtungen noch besser bearbeiten zu können.“1715
Auch der Zeuge Frank Wingerath hat als ehemaliger Leiter der SAW TAD1716 bestätigt, dass ein Ergebnis
der Sonderauswertung eine Neuausrichtung gewesen sei. Dies habe unter anderem eine Umstrukturierung
und verschiedene neue Schwerpunktsetzungen und Verstärkungen bedeutet.1717
An anderer Stelle hat er dargelegt:
„Es hat im Ergebnis dazu geführt, dass wir uns Gedanken darüber gemacht haben,
sozusagen die Praxis der Spionageabwehr – sowohl was tatsächlich die Arbeitspraxis
betrifft als auch natürlich die Struktur der Spionageabwehr – zu verändern.“1718
Zudem habe man sich Gedanken darüber gemacht, ob man es bei der anlassbezogenen Beobachtung belassen
könne. Er hat dies folgendermaßen zusammengefasst:
„Bis dato war es so, dass wir einige ausgewählte Länder systematisch und mit vergleichsweise großem Aufwand bearbeitet haben und den Rest nur dann, wenn es einen
konkreten Sachverhalt gab, einen konkreten Anlass. Und haben dann selbstverständlich auch die angemessenen Mittel, soweit sie uns zur Verfügung standen, angewendet.
Das bedeutet aber, dass man immer einen Anlass braucht, um überhaupt dann tätig zu
1714)
1715)
1716)
1717)
1718)
Dr. de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 98.
Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 103.
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 8.
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 30.
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 64.