Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 419 –

Drucksache 18/12850

„Die Aktivitäten der Nachrichtendienste der verbündeten Staaten unterliegen keiner
systematischen, sondern ausschließlich der anlassbezogenen Beobachtung bzw. Bearbeitung in begründeten Einzelfällen. Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf die
Nachrichtendienste dieser Staaten selbst, sondern auch auf die militärnahen Dienststellen sowie Unternehmen, die in Deutschland für diese tätig sind.
In den zurückliegenden Jahren ergaben sich keine Hinweise auf illegale nachrichtendienstliche Aktivitäten dieser Dienststellen sowie der für sie tätigen Unternehmen.“1682
Was das konkret hinsichtlich einer Beobachtung der Spionageaktivitäten der USA und des Vereinigten Königreichs bedeutete, hat Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière als Zeuge geschildert:
„Die Spionageabwehr […] hatte praktisch USA und Großbritannien, abgesehen von
Zufallsfunden, nicht im Blick. Auch das war Tradition über Jahrzehnte.“1683
a)

Spionageabwehr bezüglich „klassischer“ Zielländer

Dass ausländische Nachrichtendienste in Deutschland aktiv sind, war deutschen Sicherheitsbehörden seit
jeher bewusst. Nach Ende des Kalten Krieges und den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001
änderten sich jedoch die Rahmenbedingungen der Spionageabwehr. Der Leiter der Abteilung 4 im BfV
Dr. Burkhard Even hat dies als Zeuge wie folgt geschildert:
„Nach dem Fall der Mauer und dem Ende des sogenannten Kalten Krieges wurde vielfach und nicht nur in Deutschland davon ausgegangen, dass das Thema Spionage erheblich an Bedeutung verloren habe. Infolgedessen gab es schon damals politische
Entscheidungen, die Spionageabwehr deutlich zu reduzieren, was auch geschah.
Nach den Ereignissen von 9/11 war es angesichts der enormen Bedrohungen durch
den islamistischen Terrorismus, trotz dafür neu bewilligter Haushaltsstellen unumgänglich, weitere Stellen durch Umpriorisierung für diese Aufgabe zur Verfügung zu
stellen. Deshalb wurden unter anderem im Bereich Spionageabwehr weitere personelle
Ressourcen abgezogen.“1684
Insofern habe er bei der Übernahme seiner Funktion als Abteilungsleiter 4 eine entsprechende Situation vorgefunden, die sich noch weiter verschärft habe:
„Zu diesem Zeitpunkt – also 2007, als ich da anfing – war die Tätigkeit in der Spionageabwehr geprägt durch knappe Ressourcen und den Zwang zu einschneidenden Prio-

1682)
1683)
1684)

Antwortentwurf vom 1. November 2013, MAT A BMI-1/10j_5, Bl. 30.
Dr. de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 126.
Dr. Even, Protokoll-Nr. 100 I, S. 6.

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