Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 417 –

Drucksache 18/12850

Ergebnisse dieser Bemühungen in all den Jahren sind in allgemeiner Form den jährlichen Verfassungsschutzberichten zu entnehmen. Über diese Praxis, die ich eben kurz
beschrieben habe, bestand Einvernehmen nicht nur im Verfassungsschutzverbund also zwischen Bund und Ländern -, sondern auch mit der politischen Führung. Dies
hat Herr Minister de Maizière, soweit ich weiß, vor diesem Untersuchungsausschuss
bestätigt.“1676
Tatsächlich hat Dr. Thomas de Maizière als Zeuge gegenüber dem Ausschuss bekundet:
„Es ist nicht zu beanstanden, wenn Aktivitäten von Nachrichtendiensten befreundeter
Staaten in Deutschland mit geringerer Intensität beobachtet werden als Aktivitäten
gegnerischer Nachrichtendienste.“1677
Ausführlich hat sich der Zeuge Frank Wingerath zu der unterschiedlichen Intensität bei der Beobachtung
eingelassen:
„Noch mal grundsätzlich: Wir beobachten einige Länder, die hier sicherlich auch bekannt sind, systematisch und auch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und
auch mit einem entsprechenden Ressourceneinsatz. Wir können naturgemäß nicht alle
Länder - - Vom Gesetz her sind wir sicherlich gehalten, alle Länder, deren Spionageaktivitäten in Deutschland zu beobachten, zu bearbeiten und möglichst dann auch mithilfe anderer zu beenden. Das können wir nicht bei allen tun. Es wird also niemals eine
flächendeckende Sicherheit vor Spionageaktivitäten geben.
Jenseits derer, die wir systematisch bearbeiten, gibt es eine Fülle von anderen Ländern
- quantitativ betrachtet natürlich eine riesengroße Mehrheit von anderen Ländern -, die
wir nur anlassbezogen bearbeiten, nämlich dann, wenn wir aus irgendwelchen Gründen irgendwo her erfahren oder Anhaltspunkte dafür haben, dass hier möglicherweise
etwas ist. Zielsetzung auch dann gleichermaßen: Beendigung dieser Spionageaktivität.
Eine Spionageaktivität kann durch unterschiedliche Maßnahmen beendet werden,
auch indem man mit jemandem redet.“1678
An anderer Stelle hat der Zeuge Wingerath hervorgehoben, dass die Five Eyes-Staaten insofern nicht systematisch beobachtet worden seien:
„Wir haben die Five-Eyes-Staaten nicht systematisch bearbeitet, nie. Wir haben immer
nur Einzelsachverhalte aufgegriffen, wenn sie aus gegebenem Anlass aufzugreifen waren, weil sie in irgendeiner Form bei uns angelangt sind. Dazu zählten in der Vergangenheit nie irgendwelche technischen Aufklärungsaktivitäten oder Ähnliches der Five-

1676)
1677)
1678)

Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 5 f.
Dr. de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 97.
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 23.

Select target paragraph3