Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 305 –
Drucksache 18/12850
dort Erkenntnisse vorliegen, die darauf hindeuten, dass es sich bei der genannten Ablichtung um die Kopie eines Original-Dokuments handeln kann, ob dem Bundesnachrichtendienst ähnliche Dokumente bekannt sind und ob die Erklärungen der Abkürzungen aus dem Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ nach dortigem Wissensstand zutreffend sind.“1112
Mit Schreiben vom 11. November 2013 erklärte das Bundeskanzleramt zu der Erkenntnisanfrage des GBA:
„[A]uf die mit o.g. Bezug übermittelte Erkenntnisanfrage zu dem beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof angelegten Beobachtungsvorgang teile ich mit,
dass hier keine tatsächlichen Erkenntnisse zum etwaigen Tatvorwurf vorliegen. Das
Bundeskanzleramt erhielt am 17. Oktober 2013 Kenntnis von einem Dokument im
Besitz des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, welches dort als Beleg für die angebliche Überwachung des Mobiltelefons der Frau Bundeskanzlerin bewertet wurde. Im
Übrigen verweise ich auf die Aussage des Sprechers des Weißen Hauses vom 23. Oktober 2013 (‚The United States is not monitoring and will not monitor the Communications of the Chancellor’). […].”1113
Mit Schreiben vom 12. November 2013 teilte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz,
Dr. Hans-Georg Maaßen, auf die Erkenntnisanfrage des GBA mit:
„[I]m Bereich des Regierungsviertels in Berlin besteht grundsätzlich ein Abhörrisiko
für die örtliche (Behörden-)Kommunikation und somit auch für offen geführte Handygespräche. Dafür sprechen die erkennbaren Antennen und Aufbauten auf den Dächern ausländischer Botschaften, die zu unterstellende ‚Ergiebigkeit‘ und insbesondere die gute Zugänglichkeit zu relevanten Kommunikationsverbindungen sowie das
vorliegende Fall- bzw. methodische Wissen der Spionageabwehr über die Zielsetzungen fremder Nachrichtendienste.
Ein konkreter Nachweis von Abhöraktivitäten und eine Klärung der Zweckbestimmung der erkennbaren Antennen und Aufbauten konnte jedoch trotz vielfältiger technischer Maßnahmen bislang nicht erbracht werden und wird bei aller Anstrengung
auch zukünftig - wenn überhaupt - nur sehr eingeschränkt möglich sein. Der technische Nachweis von in der Regel passiv durchgeführten Überwachungsmaßnahmen ist
nicht möglich, da die hierbei genutzte Empfangstechnik keine eigenen erfassbaren
Funksignale aussendet.
Grundsätzlich sind Gespräche in Telekommunikationsnetzen nicht abhörsicher. Es ist
davon auszugehen, dass fremde Nachrichtendienste erhebliche Anstrengungen unter-
1112)
1113)
Schreiben des GBA an den BND vom 5. November 2013, MAT A BND-1/13i, Bl. 147, 190.
Schreiben des Bundeskanzleramts an das BMJ vom 11. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 32 (VS-NfD – insoweit offen).