Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

nehmen, um Telefongespräche zum Zweck der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung abzuhören. Dafür stellen die Botschaftsgebäude im Zentrum Berlins aufgrund ihre[r] günstigen örtlichen Lage und ihres exterritorialen Status besonders geeignete Standorte dar.
Dem BfV liegen aus eigenem Aufkommen aktuell keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden tatsächlichen Erkenntnisse über ein mutmaßliches Abhören des
Mobiltelefons von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch einen ausländischen Nachrichtendienst vor. Sollten hier entsprechende Erkenntnisse anfallen, wird
unaufgefordert nachberichtet.
Bezüglich Ihrer Anfrage vom 5. November 2013 im Hinblick auf Erkenntnisse des
BfV zu der in der FAS-Ausgabe vom 27. Oktober 2013 zu findenden Ablichtung, die
auf Seite 23 der Ausgabe 44/2013 des Nachrichtenmagazins ‚DER SPIEGEL‘ näher
erläutert wurde, nehme ich wie folgt Stellung:
Nach meiner Erinnerung hat der SPIEGEL-Redakteur Jörg Schindler mir bei einem
Gespräch am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, der SPIEGEL habe die oben erwähnte Darstellung auf Basis eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA selbst erstellt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht vor. […].“1114
Mit Schreiben vom 20. November 2013 antwortete der BND dem GBA auf dessen ergänzende Anfrage vom
5. November. Dabei nahm der BND Bezug auf das Schreiben des BfV vom 12. November 2013:
„Dem Bundesnachrichtendienst liegen keine Erkenntnisse vor, die über den Inhalt des
[…] Schreibens des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 12. November 2013 hinausgehen. Dem Bundesnachrichtendienst sind keine Dokumente bekannt, die dem in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung abgebildeten Dokument ähnlich sind. Die im Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ 44/2013, auf Seite 23
aufgeführten Erklärungen der in dem Dokument enthaltenen Abkürzungen sind zum
Teil nachvollziehbar. Ob diese tatsächlich zutreffend sind, kann der Bundesnachrichtendienst nicht bestätigen.
Sollten hier im Sinne Ihres Schreibens vom 5. November 2013 relevante Erkenntnisse
anfallen, wird der Bundesnachrichtendienst unaufgefordert nachberichten.“1115
Mit Schreiben vom 25. November 2013 wandte sich der GBA erneut an das Bundeskanzleramt:

1114)
1115)

Schreiben des Präsidenten des BfV an den GBA vom 12. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 68 f.
Schreiben des BND an den GBA vom 20. November 2013, MAT A BND-1/14d, Bl. 43 (44), (VS-NfD – insoweit offen).

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