Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 StGB gegen bisher unbekannte Angehörige bisher unbekannter US- Geheimdienste in Betracht.“1106
Noch am selben Tag richtete der GBA entsprechende Erkenntnisanfragen an die in dem Vermerk genannten
Bundesbehörden.
Das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD),1107 das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,1108 das Bundesinnenministerium1109 und das Auswärtige Amt1110 antworteten dem GBA, nicht
über eigene Erkenntnisse zu diesem Vorgang zu verfügen.
Mit Schreiben vom 31. Oktober 2013 antwortete der Bundesnachrichtendienst:
„Der Bundesnachrichtendienst ist mit oben genannter Angelegenheit erstmalig am
17. Oktober 2013 befasst worden. Am Nachmittag dieses Tages hat das Bundeskanzleramt dem Bundesnachrichtendienst ein Dokument übermittelt und um Prüfung gebeten. Dieses Dokument, welches technische Parameter aufführt und eine deutsche
Mobilfunktelefonnummer im Zusammenhang mit der Bemerkung ‚GE CHANCELLOR MERKEL‘ nennt, sei von dem Magazin ‚Der Spiegel‘ übergeben worden. Eine
Prüfung und Erstbewertung der fachlich zuständigen Abteilung ‚Technische Aufklärung‘ im Bundesnachrichtendienst hat ergeben, dass es als plausibel bewertet wird,
dass es sich bei dem Dokument um den Beleg für die Steuerung der fernmeldetechnischen Erfassung eines - laut Dokument - der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zugeordneten Telekommunikationsmerkmals handelt. Einen Beleg für eine in der Vergangenheit erfolgreich durchgeführte Telekommunikationsüberwachung kann der
BND dem Dokument nicht entnehmen.
Weitere, über die Presseberichterstattung hinausgehende Erkenntnisse liegen dem
Bundesnachrichtendienst nicht vor.“1111
Mit Schreiben vom 5. November 2013 ergänzte der GBA seine Erkenntnisanfragen unter Bezugnahme auf
den bereits erörterten [siehe B.I.2.a)] Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 27. Oktober 2013:
„Dort selbst ist ein Dokument abgedruckt, welches aus dem Fundus von Herrn Edward
Snowden stammen soll und angeblich eine Abhörmaßnahme gegen die Bundeskanzlerin belegt. Im Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘, Ausgabe 44/2013, S. 23 werden
die Abkürzungen des mutmaßlichen Snowden-Dokuments näher erläutert. Zur weiteren Prüfung eines strafrechtlichen Anfangsverdachts wird um Mitteilung gebeten, ob
1106)
1107)
1108)
1109)
1110)
1111)
Interner Vermerk des GBA vom 24. Oktober 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 14 f. (VS-NfD – insoweit offen).
Schreiben des MAD vom 30. Oktober 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 97 (VS-NfD).
Schreiben des BSI vom 8. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 104 (VS-NfD).
Schreiben des BMI vom 18. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 47 f.
Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 53.
Schreiben des BND an den GBA vom 31. Oktober 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 76 f. (VS-NfD – insoweit offen).