Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Ausweislich der vorgelegten Akten des BND wurde erstmals im Laufe des Septembers 2013 der Umfang der
aus Bad Aibling an die NSA übermittelten Metadaten erhoben. Die festgestellten Datenmengen bis März
2014 weisen starke Schwankungen auf. Näheres dazu findet sich in eingestuften Akten.1039
In seinem Pressestatement nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12. August
20131040 gab ChefBK Ronald Pofalla Folgendes bekannt:
„Die Nachrichtendienste der USA, also die NSA, und Großbritanniens haben uns zugesagt, dass es keine flächendeckende Datenauswertung deutscher Bürger gibt. Die
Daten, über die in den letzten Wochen teilweise hitzig diskutiert worden ist, stammen
also nicht aus der Aufklärung der NSA oder des britischen Nachrichtendienstes. Sie
stammen aus der Auslandsaufklärung des BND. Diese Daten erhebt der BND im Rahmen seiner Gesetze und leitet sie auch auf der Grundlage des Abkommens vom 28.
April 2002 an die NSA weiter. Deutsche Daten, um es noch einmal klar zu sagen,
werden dabei vorher in einem mehrstufigen Verfahren herausgefiltert. Zudem werden
die gewonnenen Daten des BND durch einen eigenen G-10-Beauftragten, der die Befähigung zum Richteramt hat, kontrolliert. Der Vorwurf der vermeintlichen Totalausspähung in Deutschland ist nach den Angaben der NSA, des britischen Dienstes und
unserer Nachrichtendienste vom Tisch. Es gibt in Deutschland keine millionenfache
Grundrechtsverletzung, wie immer wieder fälschlich behauptet wird.“1041
„Was es gibt, ist eine Zusammenarbeit und eine Auswertung von Daten in ganz konkreten Einzelfällen, die unserer Sicherheit dienen und die unsere Sicherheit betreffen.
Über den noch immer entführten Deutschen habe ich Ihnen vor zweieinhalb Wochen
bereits berichtet. Im Zusammenhang mit diesem Entführungsfall sind zum Schutz des
entführten Deutschen im Jahre 2012 gemäß § 7a des G-10-Gesetzes zwei Datensätze
des BND rechtmäßig an die NSA weitergeleitet worden.“1042
Er versicherte zudem, dass die NSA bereits in einem „Memorandum of Agreement zwischen der NSA und
den BND vom 28. April 2002“ [siehe dazu F.III.5.] ihr Einverständnis dazu erklärt habe, „sich an die deutschen Gesetze und Bestimmungen zu halten, die die Durchführung von Fernmelde- und elektronischer Aufklärung und Bearbeitung in Deutschland regeln“.1043
1039)
1040)
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1043)
MAT A BND-8b (Tgb.-Nr. 54/14 - GEHEIM), Ordner 198, Bl. 69-70, 73-75; MAT A BND-54 (Tgb.-Nr. 235/16 - GEHEIM), Ordner 457, Bl. 7-12; MAT A BND-1/14f (Tgb.-Nr. 110/15 - GEHEIM, Anl. 03), Ordner 311, Bl. 218-227.
Pressestatement vom 19. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-19-pofalla.html.
Pressestatement vom 12. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html.
Pressestatement vom 12. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html.
Pressestatement vom 12. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html.