Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Weiteres dazu findet sich in eingestuften Akten.1035
cc)

Befassung des Bundeskanzleramtes

Der damalige Chef des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla erhielt im Zuge der Aufklärungsbemühungen zu
dieser Berichterstattung seinen Angaben vor dem Ausschuss zufolge ein „NSA-Papier“ mit der Bestätigung,
die Daten stammten nicht aus Deutschland, sondern aus der Auslandsaufklärung des BND. Dieses „Papier“
war anlässlich der zuvor erwähnten Delegationsreise in die USA am 5. August 2013 übergeben worden. Der
Zeuge Pofalla hat zu diesem „Papier“ vor dem Ausschuss ausgeführt:
„Das ist mir damals nach meiner Erinnerung durch ein NSA-Papier bestätigt worden,
das der deutschen Seite anlässlich ihres Besuches vom 5. August 2013 zu diesen Gesprächen übergeben worden ist. Staatssekretär Fritsche, BND-Präsident Schindler,
Verfassungsschutzpräsident Maaßen, Abteilungsleiter 6 aus dem Kanzleramt, Heiß,
waren beim damaligen NSA-Chef Alexander und dem US-Geheimdienstkoordinator
Clapper.“1036
Der Zeuge Dr. Maaßen hat zu demselben Dokument Folgendes ausgesagt:
„Nach meiner Erinnerung ist mir darin bestätigt worden, dass die beiden im Spiegel
verwandten Codes US-987LA und US-987LB Bad Aibling und Afghanistan waren.
Diese beiden Codes US-987LA und US-987LB - das können Sie alles nachlesen waren aber nach Spiegel die Codes, aus denen die millionenfache Überweisung von
Daten Deutscher an die NSA abgeleitet worden sind.“1037
Nach den Angaben des Zeugen Pofalla habe man daraufhin weitere Aufklärungen veranlasst, um die Vorwürfe zu entkräften:
„Darauf haben wir, nachdem ich dieses Schreiben der Amerikaner hatte, uns aber alleine nicht verlassen und - ich füge hinzu - auch nicht verlassen wollen. Dieses Ergebnis hat dann aber auch die eigene Überprüfung des BND bestätigt. Auch noch im Oktober übrigens und um November 2013 erfolgten erneut Überprüfungen und Zählungen des BND, die dies immer wieder ergeben haben. Damit war bewiesen, dass der
Spiegel einen zentralen Interpretationsfehler der Snowden-Unterlagen vorgenommen
hat. Der damalige Vorwurf der Totalüberwachung deutscher Bürger über diese beiden
Codes war falsch.“1038

1035)
1036)
1037)
1038)

MAT A BND-1/10b (Tgb.-Nr. 90/14 - GEHEIM), Ordner 254, Bl. 213 f., 222.
Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 116.
Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 115 f.
Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 116.

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