Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 285 –
Drucksache 18/12850
„1. Der BND arbeitet mit der NSA seit über 50 Jahren insbesondere bei der Aufklärung
von Krisengebieten, zum Schutz deutscher Soldatinnen und Soldaten und der Verbündeten in diesen Krisengebieten und zum Schutz und zur Rettung entführter deutscher
Staatsangehöriger zusammen.“
„2. Die Übermittlung personenbezogener Daten deutscher Staatsbürger an ausländische Stellen erfolgt nach dem G 10-Gesetz und nur im Einzelfall; es gibt insoweit
keine massenhafte Übermittlung deutscher Daten. Im Jahr 2012 wurden lediglich zwei
Datensätze in einem derzeit noch laufenden Entführungsfall eines deutschen Staatsangehörigen an die NSA übermittelt. […]“
„9. Nach wie vor sind keine Anhaltspunkte bekannt, dass die NSA personenbezogene
Daten deutscher Staatsangehöriger in Deutschland erfasst. BND geht davon aus, dass
die SIGAD US 987-LA und LB Bad Aibling und der Fernmeldeaufklärung in AFG
[Afghanistan] zuzuordnen sind.“1022
Der Spiegel berichtete daraufhin am 3. August 2013, der BND habe ihm gegenüber erklärt, dass die beiden
SIGAD auf der Snowden-Folie der Stelle in Bad Aibling und der Fernmeldeaufklärung in Afghanistan zuzuordnen seien.1023 Das SIGAD mit dem Code US-987LA stehe dabei für die Erfassungsstelle in Bad Aibling,
während das SIGAD US-987LB die Fernmeldeaufklärung des BND in Afghanistan codiere.1024 Es handele
sich also um Datensätze, die der BND selbst, nicht die NSA erhoben habe. Der Spiegel zog die Schlussfolgerung, die Daten seien durch den BND an die NSA weitergeleitet worden.1025 Die auslandsbezogenen Metadaten seien vor der Weiterleitung in einem mehrstufigen Verfahren um eventuell darin enthaltene personenbezogene Daten Deutscher bereinigt worden.1026 Weiterhin lägen dem BND keine Anhaltspunkte für eine
Erfassung personenbezogener Daten deutscher Staatsangehöriger in Deutschland durch die NSA vor.1027
In BND-Akten, die der Ausschuss beigezogen hat, findet sich ein Schreiben des damaligen BND-Präsidenten
Gerhard Schindler an den damaligen Direktor der NSA Keith B. Alexander vom 30. Juli 2013, in dem Schindler seine Freude darüber ausdrückt, dass Alexander am 5. August 2013 „in Fort Meade für einen Austausch
mit der deutschen Delegation zum Thema ‚PRISM‘ zur Verfügung“ stehe. In der Anlage 2 sei ferner ein
weiterer Gesprächspunkt aufgeführt, dessen Erörterung er für sehr wichtig erachte.1028 Als „Anlage 2 - Zusätzlicher Besprechungspunkt BND“ ist in der Akte folgender Auszug ausgewiesen:
„Die in der SPIEGEL-Ausgabe vom 29.07.2013 veröffentlichten Zahlen zu SIGINT
Activity Designators (kurz SIGAD) ‚US-987LA‘ und ‚US-987LB‘. Hierzu stellt sich
die Frage, ob diese Zahlen Bad Aibling und die Zusammenarbeit zur gemeinsamen
1022)
1023)
1024)
1025)
1026)
1027)
1028)
Antwort des BND vom 2. August 2013 auf die Anfrage des Spiegels vom 2. August 2013, MAT A BND-1/13f, Bl. 253 f. (VS-NfD
– insoweit offen).
Spiegel Online vom 3. August 2013 „BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter“, MAT A BND-1_1b, Bl. 44 f.
Spiegel Online vom 3. August 2013 „BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter“, MAT A BND-1_1b, Bl. 44 f.
Spiegel Online vom 3. August 2013 „BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter“, MAT A BND-1_1b, Bl. 44 f.
Spiegel Online vom 3. August 2013 „BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter“, MAT A BND-1_1b, Bl. 44 f.
Spiegel Online vom 3. August 2013 „BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter“, MAT A BND-1_1b, Bl. 44 f.
Schreiben vom 30. Juli 2013 mit Anlagen, MAT A BND-1/4a, Bl. 305 ff. (VS-NfD – insoweit offen).