Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 279 –
Drucksache 18/12850
gesetzlich verankerte Schutzmechanismen begrenzt würden. Dieser Zustand sei undemokratisch, unnötig und
langfristig nicht hinnehmbar.990 Nichtregierungsorganisationen wie Privacy International und Liberty nahmen diesen Bericht überwiegend positiv auf, bemängelten allerdings, dass der IRTL nicht stärker Position
gegen die Schlechterbehandlung ausländischer Staatsangehöriger bezogen habe.991
c)
Rechtsentwicklung in Folge der Snowden-Enthüllungen
aa)
Spruchpraxis des Investigatory Powers Tribunal
Wie der Sachverständige Ben Jaffey dargelegt hat, hatte das Investigatory Powers Tribunal (IPT) [siehe dazu
A.II.2.a)ee)fff)(4)] in der Zeit vor den Snowden-Enthüllungen keine Entscheidungen zu Lasten der britischen
Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden getroffen.992 Nach den Snowden-Enthüllungen änderte sich
diese Spruchpraxis.
Auf zwei von fünf Nichtregierungsorganisationen gemeinsam eingereichte Klagen hin993 entschied das IPT
am 5. Dezember 2014 bzw. am 6. Februar 2015 Folgendes: Die durch den GCHQ (selbst) betriebene massenhafte Erfassung von Kommunikationsinhalten und -metadaten sei grundsätzlich rechtmäßig gewesen; insbesondere hätten insoweit angemessene Schutzmechanismen existiert.994 Demgegenüber sei es rechtswidrig
gewesen, dass der GCHQ im Zeitraum bis zum 5. Dezember 2014 Kommunikationsdaten von der NSA entgegengenommen habe, die mittels der Programme PRISM und UPSTREAM gewonnen worden waren; denn
diese Maßnahme sei vor dem genannten Zeitpunkt nicht hinreichend klar erkennbar gewesen.995
Am 22. Juni 2015 entschied das IPT zudem, der GCHQ habe interne Vorschriften verletzt, indem er Kommunikationsdaten zweier Nichtregierungsorganisationen996 erfasst, ausgewertet und gespeichert bzw. erfasst
und zur Auswertung vorgehalten habe.997
Am 29. April 2015 stellte das IPT überdies fest, dass bestimmte interne Vorschriften der britischen Nachrichtendienste Art. 8 EMRK verletzten.998
990)
991)
992)
993)
994)
995)
996)
997)
998)
Bericht „A Question of Trust“ des damals amtierenden IRTL David Anderson von Juni 2015, MAT A SV-7/2b, S. 8.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Hayes, MAT A SV-7/1, S. 24 f.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Jaffey, MAT A SV-18, S. 1.
Im Einzelnen umfasste jede dieser beiden Klagen folgende Verfahren, die das IPT jeweils gemeinsam verhandelte und entschied:
-
Liberty (The National Council of Civil Liberties) and The Government Communications Headquarters & Others;
-
Privacy International and The Secretary of State for the Foreign gegen Commonwealth Office & Others;
-
American Civil Liberties Union & Others and The Government Communications Headquarters & Others;
-
Amnesty International Limited and The Security Service & Others;
-
Bytes For All and The Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs & Others.
IPT, Entscheidung vom 5. Dezember 2014, [2014] UKIPTrib 13_77-H, abrufbar unter
http://www.bailii.org/uk/cases/UKIPTrib/2014/13_77-H.html; siehe dazu das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Jaffey,
MAT A SV-18, S. 2.
IPT, Entscheidung vom 6. Februar 2015, [2015] UKIPTrib 13_77-H, abrufbar unter http://www.ipt-uk.com/docs/Liberty_Ors_Judgment_6Feb15.pdf; siehe dazu das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Aldrich, MAT A SV-7/2a, S. 33 sowie das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Jaffey, MAT A SV-18, S. 2.
Amnesty International und Legal Resources Center.
IPT, Entscheidung vom 22. Juni 2015, [2015] UKIPTrib 13_77-H_2, abrufbar unter
http://www.bailii.org/uk/cases/UKIPTrib/2015/13_77-H_2.html; siehe dazu das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Jaffey, MAT A SV-18, S. 2.
IPT, Entscheidung vom 29. April 2015, [2015] UKIPTrib 13_132-H, abrufbar unter
http://www.bailii.org/uk/cases/UKIPTrib/2015/13_132-H.html, siehe dazu das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Jaffey, MAT A SV-18, S. 2 f.