Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

ansässigen Personen als auswärtig angesehen, sofern sie über eine ausländische Kommunikationsplattform
erfolgt.962
Gemäß Section 12 RIPA können Kommunikationsdienstleister aufgefordert werden, bei dem Erfassen von
Daten aus ihrem Netzwerk Hilfe zu leisten.963
Gemäß Section 15 RIPA ist der zuständige Minister verpflichtet, sicherzustellen, dass in Bezug auf alle Erfassungsanordnungen Regelungen in Kraft sind, die bestimmten Vorgaben zum Schutz der von der Erfassung
betroffenen Personen genüge tun.964 Der Sache nach geht es dabei um Vorkehrungen nach Art der aus dem
US-amerikanischen Recht bekannten Minimierungsverfahren [siehe dazu A.II.1.a)cc)aaa) und bbb)]. Anders
als die US-amerikanische Regierung [siehe dazu A.II.1.b)aa)] veröffentlicht die Regierung des Vereinigten
Königreichs allerdings keine Einzelheiten dazu.965
1)

Erfassung und Weitergabe von Kommunikationsmetadaten

Part I Chapter II RIPA regelt die Erfassung und Weitergabe (acquisition and disclosure) von Kommunikationsmetadaten (communications data).
Der Erlass einer Erfassungsanordnung durch den zuständigen Minister ist hierfür nicht erforderlich. Vielmehr
ist ein behördeninternes Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Dessen Einzelheiten regelt Section 23
RIPA. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat erklärt, dabei werde eine ausführliche Einzelfallprüfung vorgenommen und sichergestellt, dass die beabsichtigte Maßnahme einem zulässigen Zweck diene und
den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahre.966
Gemäß Section 22 Subsection 2 RIPA ist eine Erfassung und Weitergabe von Kommunikationsmetadaten
zunächst zu den bereits in Section 5 Subsection 3 RIPA genannten Zwecken zulässig, nämlich
–

im Interesse der nationalen Sicherheit,

–

zum Zweck der Verhinderung oder Entdeckung von Verbrechen oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, und

–

im Interesse des wirtschaftlichen Wohlergehens des Vereinigten Königreichs.

Darüber hinaus ist eine Erfassung von Kommunikationsmetadaten aber auch zulässig
–

im Interesse der öffentlichen Sicherheit,

–

zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit,

–

zum Zweck der Schätzung oder Beitreibung jeglicher Steuer, Abgabe und jedes sonstigen Beitrags,
der an ein Regierungsressort zu leisten ist, und

962)
963)
964)
965)
966)

Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Hayes, MAT A SV-7/1, S. 4.
Siehe dazu das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Dr. Brown, MAT A SV-3/1, S. 25.
Siehe dazu die mündlichen Erläuterungen des Sachverständigen Dr. Brown, Protokoll-Nr. 7 II, S. 52 f.
Mündliche Erläuterungen des Sachverständigen Dr. Brown, Protokoll-Nr. 7 II, S. 52 f., 60.
Anhang zum Memorandum der britischen Regierung von Oktober 2014, MAT A UK-2/1, Bl. 9.

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