Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

ddd) Data Protection Act 1998 (DPA)
Der im Jahr 1998 verabschiedete Data Protection Act (DPA) setzte die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem
Jahr 1995953 um.954 Er sieht materielle Datenschutzgrundsätze, aber auch zahlreiche Ausnahmeregelungen
vor.
So sind gemäß Section 28 Subsection 1 DPA Ausnahmen von den Datenschutzgrundsätzen des DPA zulässig, soweit diese zum Schutz der nationalen Sicherheit erforderlich sind. Gemäß Section 28 Subsection 2
DPA ist das anzunehmen, wenn ein von einem Minister der Krone unterzeichnetes Zertifikat erklärt, bestimmte Ausnahmen seien zum Schutz der nationalen Sicherheit erforderlich. Gemäß Section 28 Subsection
4 DPA bleibt allerdings die gerichtliche Überprüfung eines solchen Zertifikats möglich.
eee) Human Rights Act 1998 (HRA)
Im Jahr 1998 ist der Human Rights Act (HRA) in Kraft getretenen, dem verfassungsähnliche Wirkung zukommt.955
Gemäß Section 6 HRA sind die britischen Behörden dazu verpflichtet, die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einzuhalten.
Gemäß Section 7 HRA können sich Personen, die von einer der EMRK widersprechenden behördlichen
Handlung betroffen sind, gegenüber den zuständigen Gerichten auf die Geltung der EMRK berufen.
Gemäß Section 4 HRA dürfen bestimmte höhere Gerichte956 eine sogenannte Unvereinbarkeitsfeststellung
(declaration of incompatibility) treffen, wenn sie zu der Auffassung gelangen, dass eine innerstaatliche Vorschrift nicht mit der EMRK vereinbar ist. Allerdings zieht diese Feststellung weder die Unwirksamkeit der
betreffenden Vorschrift noch die der darauf beruhenden Behördenhandlung nach sich. Auch ist sie für die
Parteien des Rechtsstreits nicht bindend. Vielmehr hat es allein das britische Parlament in der Hand, die
Unvereinbarkeit mit der EMRK durch Änderung der betreffenden innerstaatlichen Vorschrift zu beseitigen.957 Nach Auffassung des Sachverständigen Prof. Richard J. Aldrich sind die höheren Gerichte des Vereinigten Königreichs nach der Verabschiedung des HRA strenger gegenüber den britischen Sicherheitsbehörden geworden.958

953)
954)
955)
956)
957)
958)

Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 281 vom
23. November 1995, S. 31.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Dr. Brown, MAT A SV-3/1, S. 1.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Dr. Brown, MAT A SV-3/1, S. 2.
Zu diesen zählen unter anderem der englische High Court, der englische Court of Appeal und das House of Lords (heute der britische
Supreme Court).
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Dr. Brown, MAT A SV-3/1, S. 2.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Aldrich, MAT A SV-7/2a, S. 19.

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