Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Ashley Gorski von der American Civil Liberties Union (ACLU), machte geltend, die PPD 28 sei ein Schritt
in die richtige Richtung, die darin genannten Kriterien seien allerdings zu vage, weshalb der anlasslosen
Datenerfassung kein Einhalt geboten werde.904 Als Sachverständige hat Ashley Gorski dazu ausgeführt, die
in Section 2 PPD 28 für zulässig erklärten Überwachungszwecke seien so weit gefasst, dass sie eine anlasslose Überwachung wie durch das Programm UPSTREAM rechtlich absicherten, obwohl eine solche mit den
Vorgaben des IPBPR nicht vereinbar sei.905
Ben Scott vom Think Tank New America vertrat die Meinung, die Rechtslage in den USA sei möglicherweise
nicht perfekt, jedoch viel besser als in allen europäischen Staaten.906
Auch zu den erfolgten Reformen betreffend die Kontrolle der Nachrichtendienste zogen die US-amerikanischen Gesprächspartner überwiegend ein positives Fazit.
Der Vorsitzende des ständigen Ausschusses des Repräsentantenhauses für die Nachrichtenkontrolle (House
Permanent Select Committee on Intelligence, kurz: HPSCI), Devin Nunes, wies darauf hin, dass bereits die
Watergate-Affäre Ausgangspunkt für eine strikte Kontrolle der Nachrichtendienste gewesen sei, und fügte
hinzu, dass der HPSCI auf Grund seiner Budgethoheit erhebliche Macht habe.907
James A. Lewis vom Strategic Technologies Program vertrat die Ansicht, dass es in den USA seit den 1970er
Jahren so viel Nachrichtendienstkontrolle gebe wie sonst nirgendwo und die USA der einzige Staat mit einer
funktionierenden Aufsicht seien.908
Der demokratische Senator Christopher S. Murphy erklärte, dass sich die Aufsicht über die Nachrichtendienste verbessert habe.909
Marc Rotenberg, der Präsident des Electronic Privacy Information Center, vertrat die Auffassung, die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienstaufsicht werde dadurch belegt, dass es vier Anhörungen im Kongress
gegeben habe, um den Vorwürfen Edward J. Snowdens nachzugehen.910
Conrad Tribble vom US-Außenministerium merkte an, dass neben den parlamentarischen Aufsichtsmechanismen eine Kontrolle der Nachrichtendienste durch die Justiz erfolge.911 Catherine Brown vom US-Außenministerium fügte hinzu, dass der US-Kongress vollständig über geheime nachrichtendienstliche Vorgänge
unterrichtet werde. Hierzu existiere die sogenannte gang of four, bestehend aus den Vorsitzenden und Obleuten der Nachrichtendienstausschüsse in Senat und Repräsentantenhaus. In der sogenannten gang of eight
kämen noch die Sprecher und Minderheitsführer von Senat und Repräsentantenhaus dazu.912
David Medine, der Vorsitzende des Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB), wies auf die
Unabhängigkeit dieses Gremiums innerhalb der Exekutive hin. Alle durch den US-Präsidenten ernannten

904)
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Bericht vom 6. Juli 2016 über die Delegationsreise des Ausschusses in die USA.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Gorski, MAT A SV-15/2 S. 13.
Bericht vom 6. Juli 2016 über die Delegationsreise des Ausschusses in die USA.
Bericht vom 6. Juli 2016 über die Delegationsreise des Ausschusses in die USA.
Bericht vom 6. Juli 2016 über die Delegationsreise des Ausschusses in die USA.
Bericht vom 6. Juli 2016 über die Delegationsreise des Ausschusses in die USA.
Bericht vom 6. Juli 2016 über die Delegationsreise des Ausschusses in die USA.
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