Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 217 –

Drucksache 18/12850

Der NATO-Rat beschloss am 12. September 2001, dass die Terrorangriffe als Angriffe auf alle Bündnispartner im Sinne des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages zu betrachten seien. Am 4. Oktober 2001 wurde die
Beistandsverpflichtung erneut bekräftigt.545
Der damalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder sprach sich in den Medien546 sowie im Plenum des
Deutschen Bundestages für uneingeschränkte Solidarität mit den USA aus. In der Plenarsitzung am 12. September 2001547 erklärte er:
„Ich habe ihm [dem US-amerikanischen Präsidenten] auch die uneingeschränkte – ich
betone: die uneingeschränkte – Solidarität Deutschlands zugesichert.“548
Am 16. November 2001 stimmte der Deutsche Bundestag dem Antrag der Bundesregierung auf Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe
gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (BT-Drs. 14/7296, 14/7447) zu.549
Am 22. Dezember 2001 erteilte der Deutsche Bundestag erstmals ein Mandat für den Einsatz der Bundeswehr
in Afghanistan im Rahmen der Internationalen Sicherheits-beistandstruppe (ISAF) (Bundestagsdrucksache
14/7930).550
Am 11. April 2002 wurde mittels eines mit 5 000 Litern Flüssiggas beladenen Lastwagens ein terroristischer
Anschlag auf Djerba verübt, zu dem sich im Juni 2002 al-Qaida bekannte. Bei diesem Anschlag, der einer
Synagoge galt, starben 19 Touristen, davon 14 aus Deutschland. Weitere 30 Personen wurden – zum Teil
schwer – verletzt.
In Anbetracht der durch die Anschläge in den USA am 11. September 2001, durch das Attentat auf Djerba
am 11. April 2002 sowie durch weitere Anschläge in den Jahren 2003 bis 2006, insbesondere in Bagdad,
Istanbul, Kabul, Kuta, London und Madrid, deutlich gewordenen weltweiten Bedrohungssituation und länderübergreifenden Organisation terroristischer Vereinigungen wurde die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden nicht nur auf nationaler Ebene – etwa durch die Gründung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums551 im Herbst 2004 – sondern auch international verstärkt. Nicht zuletzt deshalb, weil die Anschläge
in den USA teilweise von der sogenannten Hamburger Zelle vorbereitet und ausgeführt worden waren, entwickelten die USA ein verstärktes Interesse an einer Zusammenarbeit mit Deutschland.552 In Folge dessen

545)
546)
547)
548)
549)
550)
551)
552)

Vgl. die Stellungnahmen des damaligen NATO-Generalsekretärs Lord Robertson vom 12. September 2001, abrufbar unter
http://www.nato.int/docu/update/2001/0910/e0912a.htm sowie vom 4. Oktober 2001,
http://www.nato.int/docu/speech/2001/s011004b.htm.
Frankfurter Rundschau vom 28. November 2002 „Uneingeschränkte Solidarität“.
Plenarprotokoll 14/186, S. 18293 (C).
Plenarprotokoll 14/186, S. 18293 (C).
Plenarprotokoll 14/202, S. 19893 (A).
Plenarprotokoll 14/210, S. 20852 (C).
Das gemeinsame Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum ist eine Kooperations- und Kommunikationsplattform 40 deutscher Sicherheitsbehörden (darunter BfV, BND, MAD, BKA und GBA).
Vgl. Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 6.

Select target paragraph3